Rechtsanwältin Viktoria Nagel, Jahrgang 1979, ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2010 berechtigt, den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ zu führen. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und schloss dieses 2003 mit der Verleihung des Titels „Diplom – Juristin“ ab.
Ihre Studienschwerpunkte waren im Strafrecht, Medienstrafrecht und gewerblichen Rechtsschutz angesiedelt. Während des Studiums arbeitete die begeisterte Fechterin als wissenschaftliche Hilfskraft im arbeitsrechtlichen Bereich des Fraunhofer Instituts für zerstörungsfreie Prüfverfahren und absolvierte zudem diverse Praktika bei verschiedenen Gerichten.
Parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Düsseldorf war sie als wissenschaftliche Mitarbeiter in der Strafverteidigerkanzlei POHLEN + MEISTER tätig, wo sie von Anfang an stark in die Mandatsbearbeitung eingebunden war.
Schon im Alter von 26 Jahren wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit 30 Jahren führte sie bereits den Titel Fachanwältin für Strafrecht.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft hat Rechtsanwältin Nagel mehrere 1000 Male vor deutschen Strafgerichten verteidigt, darunter in einigen besonders spektakulären Verfahren. So war sie unter anderem im Wegberger Klinikskandal („Zitronensaft-Fall“) sowie im Kölner Kunstfälscherprozess („Beltracchi-Verfahren“) sowie in zahlreichen – meist umfangreichen – Verfahren der organisierten Kriminalität, Betäubungsmittelverfahren, Schwurgerichts-, Arztstraf- und Steuerstrafverfahren als Verteidigerin tätig. Im Jahr 2012 verteidigte sie in einem vor dem OLG Frankfurt anhängigen Staatsschutzverfahren, das sich gegen indische Staatsangehörige richtet, die der Religionsgemeinschaft der Sikhs angehören. Im presseträchtigen „Fußballwettskandal“ vertrat sie einen unter Verdacht stehenden Fußballprofi.
Für Rechtsanwältin Nagel beinhaltet Strafverteidigung nicht nur die bloße Vertretung der Mandanten vor Gericht. Wichtig ist ihr vielmehr, das Strafverfahren nach Möglichkeit bereits im Ermittlungsstadium durch Entfaltung gezielter Tätigkeiten in die richtigen und für den Mandanten günstigen Bahnen zu lenken.
Von Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens und im nicht immer zu vermeidenden Strafvollstreckungsverfahren ist der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu den Mandanten und zu deren Angehörigen für Rechtsanwältin Nagel von besonderer Bedeutung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine intensive Betreuung inhaftierter Mandanten.
Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Allgemeines Strafrecht
Fremdsprachen
• Englisch
• Französisch
1 im Angestelltenverhältnis
Kategorie: Rechtsanwälte
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