Bitte ein Lob für den Staatsanwalt



Veröffentlicht am 13. Dezember 2012 von

Wie oft habe ich Staatsanwälten schon insgeheim vorgeworfen, sie ließen es an gebotener Objektivität fehlen und machten aus einem Strafverfahren einen Wettkampf, den es um jeden Preis zu gewinnen gelte? Was die psychologische Seite angeht, ist diese Betrachtung ganz schön unfair – denn ich bin kein bisschen besser. Und so freute ich mich dieser Tage bei passendem Wetter  königlich, zwei meiner Mandanten in der JVA aufzusuchen, um ihnen die frohe Botschaft zu überbringen: Yeah! Sieg auf ganzer Linie.

In dem einen Fall war mein deutlich vorbestrafter Mandant wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das war soweit auch in Ordnung. Nicht in Ordnung war die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. Um es vorweg zu nehmen: Ich kenne und schätze viele psychiatrische Sachverständige. In diesem Fall aber stützte die Kammer des betreffenden Landgerichts sich auf das Gutachten eines Kotzbrocken von psychiatrischen Sachverständigen.

Einschub: Für einen Moment habe ich überlegt, ob “Kotzbrocken” nicht doch zu hart klingt? In Gedanken schweife ich zurück zur damaligen Hauptverhandlung. Ich sehe den Sachverständigen wieder vor meinem geistigen Auge. Wohlheischend, anbiedernd und schleimig bemüht er sich mit jedem Wort und jeder Geste, dem Gericht zu gefallen. Sympathie heuschelnd hängt er an den Lippen des Vorsitzenden, quittiert jeden noch so bescheidenen Scherz mit einem begeisterten Nicken und versenkt dabei den Angeklagten erbarmungslos und ohne jede Empathie auf den Grund des juristischen Marianengrabens *. Sein Lebensmotto steht ihm unter seiner Schmalzlocke auf der Stirn geschrieben: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Nein, es bleibt beim “Kotzbrocken”!

Marianengraben Quelle: Wikipedia

Meinen zwingenden Befangenheitsantrag gegen den KB ** lehnte das Gericht ab. Also legte ich gegen das Urteil Revision zum BGH ein und gewann. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Ein neubestellter Sachverständiger zerpflückte – oder noch besser, zerfetzte –  genussvoll (für mich) das Gutachten seines Vorgängers und schickte ihn damit auf den Grund des psychiatrischen Tongagrabens *** im südwestlichen Pazifik, wo ihn bestimmt einiger seiner Kollegen bereits schadenfroh erwarteten.

Und sportlich legte nun die Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Sicherungsverwahrung wiederum Revision ein. Heute endlich wurde mir die gut begründete Siegerurkunde des BGH zugestellt, mit der die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen wurde.

Im dem zweiten Fall, war mein Mandant wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er hatte einen unliebsamen Nachbarn in einem Wutanfall mit 33 zum Teil lebensgefährlichen Messerstichen niedergestreckt. Ein Stich drang genau über dem Augapfel des Opfers durch das Augenlied ins Gehirn. Wie durch ein Wunder wurde das Auge dabei nur unwesentlich verletzt. Ein durchstochener Riechnerv, der sich wie ein Stopfen vor das Loch in der Gehirnhaut gelegt hatte, verhinderte das Ausfließen von Gehirnflüssigkeit und rettete dem Opfer letztlich das Leben.

Wofür Riechnerven nicht alles gut sind.

In der damaligen Hauptverhandlung gelang es mir zwar einen Rücktritt vom Versuch der Tötung durchzusetzen, sodass der Angeklagte “nur” wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Nicht akzeptieren konnte ich allerdings die im Urteil bestimmte Einweisung in die Psychiatrie nach § 63 StGB, zumal das Gericht den Vorwegvollzug von 3 Jahren Gefängnis anordnete.

Die von mir eingelegte Revision hiergegen hatte Erfolg. Ja, heute ist ein guter Tag für die Strafverteidigung. Ich geb´s zu: Ich fühle mich wie ein erfolgreicher Wettkämpfer, und wie ein solcher wurde ich von meinen beiden strahlenden Mandanten mit Knuffen und Schulterklopfen empfangen. Jeder Mensch braucht hin und wieder ein Erfolgserlebnis.

Fazit: Ich sollte mehr Verständnis für wetteifernde Staatsanwälte haben. Von wem werden die eigentlich bei Erfolg geknufft? Von ihren Vorgesetzten?

* Marianengraben: Tiefseerinne im Pazifischen Ozean; 11.034 m tief.

**KB : Kotzbrocken

*** Tongagraben: 10.882 m tief; Der Tongagraben bildet einen Teil der tief eingeschnittenen Nahtstelle von Australischer Platte im Westen und Pazifikplatte im Osten. Die Pazifische Platte wandert mit einer Geschwindigkeit von 15 bis 24 cm pro Jahr westwärts unter die Australische Platte und bildet eine Subduktionszone. (Quelle: Wikipedia)

 

Rechtsanwalt Gerd Meister, Mönchengladbach


Kategorie: Stories
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