15 Jahre Haft für´s Haareschneiden – Die spinnen, die Amis …



Veröffentlicht am 10. Februar 2013 von

Bartträger (Rudolf Epp)

Unter dem Titel „Haareschneiden als Hassverbrechen – mehrjährige Freiheitsstrafen werden erwartet“ hatte ich bereits im vergangenen September über einen US-Strafprozess in Cleveland/Ohio gegen mehrere Mitglieder der Amish-People berichtet, die vermeintlich abtrünnige Glaubensbrüder und -schwestern  im Rahmen einer Terrorkampagne nachts überfallen und ihnen gewaltsam die Bärte und das Haupthaar abgeschnitten hatten. Unstreitig war das keine feine Geste, sondern eine reichlich bösartige Tat, gelten Bärte in der Sekte doch als Ausdruck von Männlichkeit, Würde und Frömmigkeit. Nach ihrer Heirat dürfen die männlichen Sektenmitglieder ihre Bärte nicht mehr schneiden und die Frauen lassen ihre Haare wachsen. Das Abschneiden von Bart und  Haaren gilt als schwere Beleidigung und Erniedrigung.

Unmäßig ist aber das Strafmaß, das laut spiegel-online jetzt gegen die damals für schuldig befundenen Angeklagten festgesetzt wurde. Zu 15 Jahren Haft wurde der Anführer der Gruppe, Bischof Samuel Mullet, verurteilt, gegen die 15 mitangeklagten Männer und Frauen wurden Strafen zwischen einem und sieben Jahren verhängt. Grotesk mutet auch die Sanktionenschere an, die in dem Urteil zum Ausdruck kommt. Für den Fall eines Geständnisses war dem Hauptangeklagten seitens der Staatsanwaltschaft eine Strafe von zwei bis drei Jahren angeboten worden, bei den anderen wären wohl moderate Bewährungsstrafen verhängt worden.

Verhältnismäßigkeitserwägungen sehen bei uns dann doch anders aus. Gott sei Dank, könnte man meinen, wenn´s – wie im vorliegenden Fall – um religiöse Auseinandersetzungen geht


Kategorie: Strafblog
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