Da versagt der Bußgeldrechner: 180 km/h zu schnell in der Innenstadt



Veröffentlicht am 20. März 2012 von

Einseitensensor für Geschwindigkeitsmessung, Foto: Jepessen

Bei bußgeldkataloge.de gibt es einen Bußgeldrechner, mit dem unter anderem bei  Geschwindigkeitsüberschreitungen das voraussichtliche Bußgeld und die Punkteverteilung in Flensburg errechnet werden kann. Da soll man in ein Zahlenfeld die geschätzte oder gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung eingeben und anklicken, ob das Tatgeschehen sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abgespielt hat. Im Fall eines Berliners, der laut spiegel-online von der dortigen Polizei auf einem Streckenabschnitt der Stadtautobahn, auf dem 60 km/h erlaubt sind, mit 240 km/h geblitzt wurde, versagt der Rechner allerdings. Dort können nämlich nur 2stellige Geschwindkeitsüberschreitungen eingegeben werden. Also  muss man abbremsen auf 99 km/h, und dann wirft der Rechner innerstädtisch 680 Euro Bußgeld, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot aus. Das reicht vorliegend allerdings nicht unbedingt. Zum einen kann aus der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung auf eine Vorsatztat geschlossen werden, was neben etwaigen Voreintragungen schon für sich gesehen eine Erhöhung des Bußgelds nach sich ziehen kann. Zum Anderen kann die Fahrerlaubnisbehörde, worauf ein Polizeisprecher hingewiesen hat, aus der rekordverdächtigen Fahrt auf die fehlende charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, was zu einer längeren  Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Die bislang höchste in Berlin gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei 120 km/h. Die hat der Rekordfahrer lässig um 50 % überschritten. Die Statistik wird seit 2002 geführt, heißt es in dem Beitrag.


Kategorie: Strafblog
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