Das gibt´s auch: Chef der Drogenfahndung wegen Besitzes von 1,8 Kilo Kokain und Vergewaltigung vor Gericht



Veröffentlicht am 26. Januar 2015 von

220px-Dima-vs1Wie es ausschaut, könnte der heute begonnene spektakuläre Prozess gegen den früheren Leiter der Kemptener Drogenfahndung schon in Kürze sein Ende finden. Die Beteiligten hätten sich, so berichtet Focus.de, für den Fall eines umfassenden Geständnisses auf einen Strafkorridor zwischen sechseinhalb und sieben Jahren geeinigt. Die Anklage wirft dem 53-jährigen Polizeibeamten vor, in der Nacht auf den 15. Februar 2014 seine Ehefrau verprügelt und vergewaltigt zu haben. Wenig später sei er dann von Kollegen gestoppt worden, als er unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit seinem Pkw unterwegs war. Bei einer Durchsuchung seines Dienstzimmers in der Polizeidienststelle seien dann 1,8 Kilo Kokain gefunden worden.

Der Ex-Chefermittler soll angegeben haben, er habe das Rauschgift ausschließlich zum Zwecke des Eigenkonsums besessen. Dieses sei ihm zu dienstlichen Zwecken, insbesondere zu Schulungszwecken, überlassen worden. Genaue Angaben hierzu habe er nicht machen wollen oder können. Er habe sich insoweit auf eine erhebliche Drogensucht und damit verbundenen Gedächtnisverlust berufen.

Es soll schon vorher zu körperlichen Attacken auf die Ehefrau gekommen sein. Ein paar Wochen vorher soll diese auf der Flucht vor ihm vom Balkon gestürzt sein und sich an der Wirbelsäule verletzt haben. Der Beamte hat die Körperverletzungen wohl pauschal eingeräumt, sich wegen der Details aber ebenfalls auf Erinnerungslücken berufen. Vor Prozessbeginn hatte er schon 35.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau gezahlt. So etwas nennt man im Juristendeutsch auch Täter-Opfer-Ausgleich (T-O-T). Der wird in der Regel strafmildernd berücksichtigt (vgl. § 46a StGB).

Er leide an einem Suchtproblem und habe schwere Fehler gemacht, soll der Angeklagte gesagt haben. Damit habe er dem Ansehen der Polizei geschadet. Wie wahr!

 


Kategorie: Strafblog
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