Freiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren hat die Jugendkammer unter Vorsitz von Dr. Bernd Steinmetz soeben im Hamburger Piratenprozess verkündet. Die Urteilsbegründung läuft noch und wird mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Gegen die 3 nach Jugendrecht zu beurteilenden Angeklagten, darunter auch mein Mandant Abdiwali, wurden jeweils Jugendstrafen von 2 Jahren verhängt, die durch die erlittene Untersuchungshaft bereits überverbüßt sind.
Mit ihrem Strafausspruch blieb das Gericht deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die für die erwachsenen Somalier bis zu 12 Jahre Freiheitsstrafe und für die Jugendlichen einmal 4 und zweimal 5 1/2 Jahre verlangt hatte. Ich werde mich morgen ausführlich zu dem Urteil zu Wort melden.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Freiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren im Piratenprozess. Abdiwali bleibt frei!
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