Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübigen hat einen Geisterfahrer, der offensichtlich in Selbsttötungsabsicht vorsätzlich auf einer Schnellstraße die Gegenfahrbahn benutzt hatte, wegen Mordes zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verhängung einer für Mord normalerweise vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe unterblieb nur, weil das Gericht von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen ist.
Der 35-jährige Mann war im Frühjahr des vergangenen Jahres auf der Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart mit dem Auto einer Familie aus dem Kreis Esslingen kollidiert. Dabei kam der 43-jährige Familienvater ums Leben, seine Frau und seine damals elfjährige Tochter wurden ebenso wie der Unfallverursacher schwer verletzt.
Nach einem Bericht bei Spiegel-Online haben Gutachter dem Geisterfahrer eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert und die Befürchtung geäußert, dass auch zukünftig erhebliche Gefahren von dem Mann ausgehen könnten. Dieser war schon 2002 wegen Totschlags zu 5 ½ Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll mehrere Ausbildungen abgebrochen und ein erhebliches Alkoholproblem haben.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt
Schlagworte:
vor: Soko „Laube“ – Waiblinger Polizei fahndet nach Mörder von Alexandra...
zurück: Haftstrafen und 600.000 Euro Geldstrafe gegen Scientology in Frankreich