Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt



Veröffentlicht am 6. Februar 2012 von

Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübigen hat einen Geisterfahrer, der offensichtlich in Selbsttötungsabsicht vorsätzlich auf einer Schnellstraße die Gegenfahrbahn benutzt hatte, wegen Mordes zu einer 12-jährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verhängung einer für Mord normalerweise vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe unterblieb nur, weil das Gericht von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen ist.

Der 35-jährige Mann war im Frühjahr des vergangenen Jahres auf der Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart mit dem Auto einer Familie aus dem Kreis Esslingen kollidiert. Dabei kam der 43-jährige Familienvater ums Leben, seine Frau und seine damals elfjährige Tochter wurden ebenso wie der Unfallverursacher schwer verletzt.

Nach einem Bericht bei Spiegel-Online  haben Gutachter dem Geisterfahrer eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert und die Befürchtung geäußert, dass auch zukünftig erhebliche Gefahren von dem Mann ausgehen könnten. Dieser war schon 2002 wegen Totschlags zu 5 ½ Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll mehrere Ausbildungen abgebrochen und ein erhebliches Alkoholproblem haben.


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