Gewerbsmäßige Steuerhehlerei: Immerhin Bewährung für eine knappe Million eingeschwärzter Zigaretten



Veröffentlicht am 11. November 2014 von

Skulpturen vor dem Dortmunder Amtsgericht

Skulpturen vor dem Dortmunder Amtsgericht

Angeklagt war die Sache beim Dortmunder Schöffengericht und für den Mandanten ging es um Einiges. 11 Fälle der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei waren in der Anklage aufgelistet, dafür sieht das Gesetz jeweils einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Auf zwischen 24.000 und 90.000 Zigaretten sollen sich die einzelnen Liefermengen belaufen haben, die der angeklagte Familienvater zwischen Ende 2010 und Mitte 2013 aus einen Lager im Ruhrgebiet abgeholt haben soll. Die Zigaretten trugen keine Steuerbanderolen und waren ins Bundesgebiet eingeschwärzt (also illegal eingeführt) worden. Den Steuerschaden hat die Staatsanwaltschaft mit über 150.000 Euro berechnet.

Der Hauptbeschuldigte war vor wenigen Wochen zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden,  da ging es um ein Mehrfaches der angeklagten Zigarettenmenge und um einen Steuerschaden in Millionenhöhe.

Der Zoll hatte fleißig ermittelt in der Angelegenheit, hunderte Telefonate, teils in ausländischer Sprache, waren abgehört und – soweit erforderlich – übersetzt worden,  und es hatte Observationen und Videoüberwachungsmaßnahmen gegeben. Das Alles war richterlich angeordnet worden und hatte seine Berechtigung.

Die Beweislage war reichlich dicht, man hätte allenfalls über den genauen Umfang einiger Lieferungen streiten können. Der Hauptbeschuldigte, der seine Ware vermutlich aus Osteuropa bezogen und dann an seine Abnehmer weitergeliefert hat, hatte – dumm genug – auf einigen bei ihm beschlagnahmten Zetteln recht akribisch Buch über seine Geschäfte geführt, und die Zettelwirtschaft war vom Zoll systematisch ausgewertet worden. Dessen Erkenntnisse waren von dem Hauptbeschuldigten in seinem Verfahren bestätigt worden.

Da half nur die Flucht nach vorne. Das Gericht hatte, auch wenn keine förmliche Verständigung zustande kam, signalisiert, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses noch eine Bewährungsstrafe in Betracht komme, und die Staatsanwaltschaft hatte sich dem angeschlossen. Einige der angeklagten Taten waren kalendermäßig nicht erfassbar, die sind dann auf meine Anregung hin eingestellt worden.

Schließlich hat das Schöffengericht den bis dato nicht vorbestraften Mandanten wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ein Richterspruch, mit dem alle leben können. Der Angeklagte, der keinen großen Reibach an der Sache gemacht hat,  wird sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und zukünftig seine Finger von solchen Geschäften lassen, da bin ich mir ziemlich sicher.

Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden, weil allseits auf Rechtsmittel verzichtet wurde.

Meinem Mandanten ist eine große Last von den Schultern gefallen. Man weiß im Vorhinein ja nie sicher, was die Justiz draus macht.

 

 


Kategorie: Strafblog
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