Kann man mit Tattoos nur Nationalheld oder auch Polizist werden?



Veröffentlicht am 2. August 2012 von

Frau mit Tattoos (Jane), Foto: brechtbert

Wenn es nach einem Innenminister-Erlass aus dem Jahr 1995 geht, dann könnten Sportikonen wie David Beckham, Jerome Boateng, Marco Reus oder Handball-Legende Stefan Kretzschmar nicht Polizist werden. Gleiches gilt für viele Olympioniken, die ihre oft ziemlich makellosen Körper derzeit gerne ins Licht der Kameras stellen und sich von der voyeuristischen Menge  bewundern lassen. Nun gut, bei Beckham würde eine Bewerbung für den deutschen Polizeidienst schon an der britischen Staatsangehörigkeit scheitern, aber abgesehen davon sind es die Unterarm-Tattoos, die ihn und auch die anderen Sportler nach dem genannten Erlass als ungeeignet erscheinen lassen. Die Geeignetheit für den Polizeidienst soll nämlich dann fehlen, wenn die Tätowierungen beim Tragen einer Sommeruniform mit kurzärmeligem Hemd zu sehen sind, heißt es in der ministeriellen Verfügung.

Wenn es nach dem Verwaltungsgericht Aachen geht, handelt es sich bei dem Ministererlass um einen alten Zopf, der abgeschnitten gehört. Laut rp-online hat das Gericht nämlich dem Eilantrag eines Bewerbers für den Polizeidienst stattgegeben und mit einem – allerdings noch nicht rechtkräftigen – Beschluss entschieden, dass der an beiden Armen tätowierte Mann zu einem  Eignungstest zuzulassen sei. Ein 17 Jahre alter Erlass reiche angesichts des gesellschaftlichen Wandels als Begründung für die Ablehnung nicht aus, befanden die Richter. Ob der Bewerber die Voraussetzungen für die spätere Übernahme in den Polizeidienst erfülle, könne nur in dem Testverfahren festgestellt werden.

Warten wir´s ab, vielleicht kann Mann oder Frau mit sichtbaren Tattoos demnächst ja nicht nur Nationalheld, sondern auch Polizist werden.

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: Kann man mit Tattoos nur Nationalheld oder auch Polizist werden?
Schlagworte: