Es ist schon sonderbar, wie sich das Gedächtnis mancher Staatsdiener im Laufe eines Verfahrens zu Ungunsten eines Angeklagten „verbessern“ kann. Als Strafverteidiger erleben wir es nicht ganz selten, dass die Detailerinnerung und damit auch die Belastungstendenz von Polizeizeugen bis zur Hauptverhandlung zunimmt und sich plötzlich Aussagekorrekturen ergeben, die normalpsychologisch nicht unbedingt nachvollziehbar sind und die bei Entlastungszeugen für großen Unmut bei Gericht sorgen würden. In einem heutigen Verfahren vor dem Dürener Amtsgericht waren es keine Polizeizeugen, die plötzlich einiges mehr wussten als zu früheren Zeitpunkten, sondern andere Uniformierte, nämlich Berufssoldaten. Zwei davon hatten im vergangenen Dezember auf dem Weg zu ihrer Kaserne vor sich ein Cabrio fahren sehen, das sie meinem Mandanten, einem einfachen Stabsgefreiten, zuordnen konnten. Weil sie wussten, dass dem Mann vor einiger Zeit die Fahrerlaubnis entzogen worden war und weil das Cabrio sich ohnehin in Richtung Kaserne bewegten, fuhren sie hinterher. Kurz vor Erreichen der Kaserne bog das Cabrio nach links ab. Einer der beiden Soldaten gab später im Rahmen einer förmlichen Vernehmung im Disziplinarverfahren gegen meinen Mandanten an, im Abbiegevorgang habe er „geglaubt“, den jetzigen Angeklagten als Fahrer erkannt zu haben. Der andere Soldat, sein „Spieß“, hatte zu Protokoll gegeben, er und sein Beifahrer seien nach dem Abbiegevorgang in den Fliegerhorst gefahren, „da wir den Fahrer nicht direkt erkennen konnten“.
In der Hauptverhandlung hörte sich das heute morgen so an: Der eine Soldat gab an, er habe den Angeklagten im Abbiegevorgang deutlich erkennen können. Er kenne den schon lange, da gebe es keine Zweifel. Befragt, warum er damals angegeben habe, er habe „geglaubt“, den Fahrer erkannt zu haben, meinte er, das habe er in seiner zweiten Vernehmung richtig gestellt. Eine zweite Vernehmung haben wir allerdings vergeblich in der Akte gesucht. Der „Spieß“ wiederum wusste sich zu erinnern, dass zwar nicht er selbst, aber sein Mitfahrer meinen Mandanten als Fahrer eindeutig erkannt hat. Darüber hätten sie ja auch schon im Auto geredet. Meine Frage, warum er dann in der Vernehmung angegeben habe, „wir“ hätten den Fahrer nicht direkt erkennen können, beantwortete er sinngemäß damit, dass er sich das auch nicht erklären könne. Heute sei er sich jedenfalls ganz sicher, dass das damals so gewesen sei. „Auf ihre heutige Erinnerung kommt es an“, meinte die junge Amtsrichterin. Kritik oder Zweifel am Aussageverhalten der Soldaten habe ich weder beim Staatsanwalt noch bei der Richterin erkennen können.
Ich habe in meinem Plädoyer auf die mangelnde Aussagekontinuität hingewiesen. Ich habe versucht darzulegen, dass man hierauf keine Verurteilung stützen könne. Das hat die Amtsrichterin in ihrer Urteilsbegründung dann auch nicht getan. Zu Gunsten das Angeklagten könne davon ausgegangen werden, dass die damals protokollierten Aussagen zutreffend waren. Hierauf komme es allerdings nicht an, weil sie aus anderen Gründen von seiner Schuld überzeugt sei. Deshalb erfolgte eine Verurteilung, allerdings wurde die Geldstrafe im Hinblick auf die dargelegten Einkommensverhältnisse des Mandanten um die Hälfte reduziert. Es blieb bei der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Natürlich frage ich mich, ob die Richterin die Zeugenaussagen der Soldaten auch dann so zurückhaltend gewertet hätte, wenn es ihrer Meinung nach darauf angekommen wäre. Weiterhin frage ich mich, inwieweit die Angaben in der Hauptverhandlung nicht unterschwellig doch eine Rolle bei der richterlichen Überzeugungsbildung gespielt haben. Wie gesagt, außer mir hat niemand die Soldaten kritisch befragt.
Das war letzte Woche ganz anders in einem Vergewaltigungsprozess, in dem ich verteidigt habe. Da hatte ein Entlastungszeuge bekundet, er habe nach der behaupteten Tat gesehen, wie das angebliche Tatopfer den angeblichen Täter von sich aus mehrfach auf den Mund geküsst hat. Warum er das nicht schon in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, wurde er von der Staatsanwältin in scharfem Ton gefragt. Er meine, er hätte das damals gesagt, hatte der Mann geantwortet. Da war er von der Anklagevertreterin ganz schön in die Mangel genommen worden. Vielleicht sind Uniformierte ja die besseren Zeugen und müssen deshalb weniger kritisch befragt werden …
Jetzt warten wir erstmal die Urteilsbegründung ab.
Kategorie: Strafblog
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