So geht´s auch nicht, Horst – Knaststrafe für Radikalerziehung



Veröffentlicht am 15. März 2012 von

Gestern hat der Kollege Gerd Meister über den Strafverteidiger Horst gebloggt, der den pubertären Eskapaden seiner Ziehtochter hilflos gegenüber steht und verzweifelt Rat sucht. Ich kann dem guten Horst heute zumindest einen Rat geben, wie man´s nicht machen soll. Die Stuttgarter Nachrichten berichten nämlich über ein Strafverfahren am Mannheimer Landgericht, das für einen anscheinend ebenfalls überforderten Vater mit einer satten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten endete.

Dem Bericht zufolge tat die 14-jährige Tochter des Mannes das, was viele Teenager heutzutage machen. Sie verbrachte viel Zeit damit, bei Facebook zu chatten und zu posten. Das ging dem 42-jährigen Erziehungsberechtigten derart auf den Geist, dass er von seiner Tochter verlangte, ihren Facebookaccount zu löschen. Das verweigerte das Mädchen, worauf der Vater durchdrehte. 45 Minuten lang soll er den renitenten Teenager im November des letzten Jahres mit einem Nudelholz und einer Aluminiumleiste traktiert haben. Nach 10 Schlägen zerbrach das Nudelholz, worauf der Rasende zu der Metallleiste griff. Auf Arme, Beine und den Kopf trafen die Schläge. Welche Verletzungen das Opfer davontrug, wird nicht berichtet. Banal können sie nicht gewesen sein, sonst wäre das harsche Strafmaß nicht verständlich. Der Vater entschuldigte sich vor Gericht. Er und seine Frau hätten Angst gehabt, dass die Tochter „einen falschen Weg geht und zwischen unseren Händen wegrutscht“.

Die Kindesmutter brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus, heißt es. Über die Reaktion der Tochter wird nichts berichtet.


Kategorie: Strafblog
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