Ziemlich jämmerlich, was Anwälte so verdienen ….



Veröffentlicht am 30. März 2012 von

Nach einem Bericht bei Legal Tribune Online waren in Deutschland am 01.01.2012 nicht weniger als 158.426 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, die sich auf ca. 45.000 Rechtsanwaltskanzleien verteilen. Die wiederum erwirtschafteten einen Gesamtumsatz von 18 bis 19 Milliarden Euro, wovon rund 40 Prozent auf die wenigen Großkanzleien entfielen. Als jährlicher Durchschnittsumsatz pro Anwalt wird ein Betrag von etwa 100.000 Euro netto angegeben, wobei von einer durchschnittlichen Kostenquote von 50 Prozent auszugehen sei. Rechnerisch kann ich das nicht ganz nachvollziehen: Wenn ich von 18 Milliarden Gesamtumsatz ausgehe und diesen durch gerundet 160.000 Anwälte teile, komme ich auf etwa 112.500 Euro Umsatz. Wie dem auch sei, nach Abzug der Kostenquote verbleibt ein Ertrag zwischen 50.000 und maximal 60.000 Euro im Jahr, von dem dann die Altersversorgung, die Krankenkasse und natürlich Steuern zu zahlen sind. Da bleibt statistisch ein monatliches Nettoeinkommen von deutlich unter 3.000 Euro über. Bedenkt man, dass 40 Prozent des Umsatzes bei den Großkanzleien erwirtschaftet wird und es auch unter den kleineren und mittleren Kanzleien einige Gutverdiener geben dürfte, ist zu erahnen, dass es nicht wenige Kolleginnen und Kollegen geben dürfte, deren Einkommen sich nicht weit von der Armutsgrenze bewegt. Ein trauriger Zustand, der nicht nur auf  die nach wie vor steigende Anzahl von Anwälten zurückzuführen ist, sondern auch auf die unzureichenden Honoraranpassungen nach dem RVG. Bei den Strafverteidigern dürfte – neben den viel zu niedrigen gesetzlichen Gebühren – noch hinzu kommen, dass die Realisierungsquote vereinbarter Honorare reichlich  schlecht ausfällt. Viele Mandanten kommen mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder zahlen gar nicht. Da hilft nur Eines: Ohne ausreichende finanzielle Grundlage erst gar nicht mit der Arbeit beginnen.

Ich habe keine statistischen Daten zu der Frage gefunden, wie hoch (oder besser: wie niedrig) das Durchschnittseinkommen von Strafverteidigern ist Als langjähriges Mitglied des Vorprüfungsausschusses für Fachanwälte für Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf weiß ich allerdings, dass die Zahl der Anträge auf Zulassung zur Fachanwaltschaft Strafrecht weit unter den Zahlen etwa für Arbeits- oder Familienrechtler liegen. Das deutet darauf hin, dass nur relativ wenige Kolleginnen und Kollegen tatsächlich von reiner Strafverteidigertätigkeit leben können.

Man muss heutzutage entweder Idealist oder unverbesserlicher Optimist sein, wenn man sich als Strafverteidiger niederlässt, will mir scheinen.

 


Kategorie: Strafblog
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