Es kommt häufiger vor, dass Schüler Klausuren auf Facebook hochladen, zum Beispiel um sie jemandem zur Verfügung zu stellen, der am Prüfungstermin nicht da war. Doch darf man das überhaupt? Oder sind Klausuren urheberrechtlich geschützt? Darf man Fragen einfach so übernehmen?
Diese und viele weitere Fragen klären Christian Solmecke und Rainer Pohlen im heutigen Video.
Kategorie: Videos
Permalink: Sind Klausuren urheberrechtlich geschützt?
Schlagworte:
vor: Wie lang darf eine Untersuchungshaft andauern?
zurück: Teure Urlaubsmitbringsel