Rainer Pohlen – Fachanwalt für Strafrecht

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Rainer Pohlen, Jahrgang 1953, ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er gehörte 1996 zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, die sich „Fachanwalt für Strafrecht“ nennen durften. Er war Gründungsmitglied des damaligen gemeinsamen Prüfungsausschusses für Fachanwälte für Strafrecht der Rechtsanwaltskammern Köln und Düsseldorf und ist auch heute noch als stellvertretender Vorsitzender im inzwischen selbständigen Prüfungsausschuss der RAK Düsseldorf tätig. Der zweifache Prädikatsjurist war schon während des Referendariats als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität zu Köln beschäftigt, wo er auch sein juristisches Studium absolvierte. Später arbeitete er jahrelang parallel zu seiner Anwaltstätigkeit als Honorardozent in der Fortbildung von Rechtsreferendaren, Polizeibeamten und Rechtsanwälten.

Rainer Pohlen hat sich nach dem 2. Staatsexamen frühzeitig auf Strafrecht spezialisiert und hat in mittlerweile 35-jähriger Praxis in zahlreichen – oft medienträchtigen – Strafverfahren mit zum Teil überregionaler und internationaler Bedeutung verteidigt, darunter in Kapitalstrafsachen, in Staatsschutzverfahren, in Wirtschafts- und Außenwirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen, Arztstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen und Sexualstrafsachen. So war er unter anderem als Verteidiger im Hamburger Prozess gegen somalische Piraten, dem ersten “Seeräuberverfahren” in Deutschland seit 400 Jahren, sowie im sog. „Beltracchi-Verfahren“, dem vielleicht spektakulärsten Kunstfälscherprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte, tätig. Rainer Pohlen hat als Gastkolumnist bei spiegel-online und focus-online Beiträge zu spektakulären Strafverfahren verfasst (z.B. zu den Verfahren gegen Uli Hoeneß und gegen den früheren SPD Shooting-Star Edathy) und verfolgt nach wie vor mit kritischem Verstand die rechtspolitischen Entwicklungen in Deutschland und Europa.

Für Rainer Pohlen ist Strafverteidigung der tägliche Kampf um das Recht seiner Mandanten auf ein faires und justizförmiges Strafverfahren, in dem letztlich nur derjenige verurteilt werden darf, dem die Schuld auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise nachgewiesen werden kann. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gehört für ihn zu den unverrückbaren Grundpfeilern eines demokratischen Justizwesens und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Natürlich kann es nicht in jedem Verfahren nur um Freispruch gehen. Menschen sind fehlbar und begehen bisweilen Straftaten, an deren Urheberschaft kein Zweifel bestehen kann. Aber auch in diesen Fällen lohnt eine engagierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet sein muss, strafmildernde Gesichtspunkte zu Gunsten des Mandanten herauszuarbeiten und die Rechtsfolgen für ihn erträglich oder zumindest angemessen zu gestalten. Hierbei geht es bisweilen auch darum, einen Ausgleich mit den Tatopfern herzustellen, was bei der Urteilsfindung in besonderem Maße zu berücksichtigen ist.

Grundlagen der Strafverteidigung sind für Rainer Pohlen Engagement und Mut, gepaart mit materiell-rechtlichem und prozessualem Wissen, das ständiger Fortbildung bedarf, psychologisches Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, bei Bedarf über den fachlichen Tellerrand hinaus zu blicken und die eigenen Erkenntnisse mit sprachlicher Überzeugungskraft sowohl seinen Mitarbeitern und Mandanten als auch anderen Verfahrensbeteiligten – insbesondere Richtern und Staatsanwälten – vermitteln zu können.

Wichtig ist ihm dabei vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten. Diese sollen sich bei ihrem Anwalt verstanden und aufgehoben fühlen und nie das Gefühl haben, dass die Verteidigung über ihren Kopf hinweg geschieht. Deshalb bemüht Rechtsanwalt Pohlen sich ganz besonders darum, seinen Mandanten den jeweiligen Verfahrensstand und die bestehenden Chancen und Risiken zu erläutern und im ständigen Dialog eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwerfen.

Rainer Pohlen hat etliche Jahre mit spanischen Kollegen in Palma de Mallorca eine Kanzlei unterhalten. Es besteht nach wie vor eine Kooperation mit der dort ansässigen Kanzlei „Palmalex Abogados”. In Zusammenarbeit mit Abogado Benjamín Gigante-López betreut Rechtsanwalt Pohlen im Rahmen dieser Kooperation auf den Balearen lebende Deutsche in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Der erfahrene Strafverteidiger hat über viele Jahre hinweg Beiträge in unserem Strafrechtsportal www.strafblog.de veröffentlicht und ist aktuell dabei, mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Kanzlei neue mediale Wege zur Mandanteninformation und zur Wissensvermittlung zu entwickeln.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

 Strafrechtliche Arbeitsschwerpunkte:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Sonstige Vermögensstrafsachen
  • Umweltstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Tötungs- und Gewaltdelikte
  • Sexualstrafsachen

 

Fremdsprachen:

  • Englisch
  • Spanisch