Düsseldorf – Prozess – Jobcenter-Mord



Veröffentlicht am 8. März 2013 von

Aus Süddeutsche.de von Hans Holzhaider am 7.3.2013

„… beantragten ein Verwertungsverbot von Polizeivernehmungen. Dem Angeklagten sei bei der ersten Vernehmung verschwiegen worden, dass das Opfer gestorben sei, bei der zweiten Vernehmung sei er nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt worden, kritisierte Rechtsanwalt Gerd Meister. Die beiden Vernehmungsbeamten hatten dies zuvor bestritten. Der Verdächtige sei mehrfach belehrt worden, auch darüber, dass es um ein Tötungsdelikt gehe, sagten sie im Zeugenstand …“


Kategorie: Pressespiegel
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