Grundlage für das Urteil gegen Artur P., der seine Nachbarin tötete, war seine Aussage bei der Polizei.



Veröffentlicht am 11. Juli 2012 von

Aus der WZ-Newsline von Heike Ahlen am 11.7.2012

„… Im Gerichtssaal hatte P. später einige Aussagen revidiert, unter anderem zur Vergewaltigung, die er vorher eingestanden hatte. Sein Anwalt Gerd Meister ist mit dem Urteil nicht zufrieden.

Er hatte in seinem Plädoyer am Dienstag noch eine neue Theorie aufgeworfen und dazu den Antrag eines neuen Gutachtens gestellt. Es sei in seinen Augen möglich, dass das Opfer bereits tot war, als P. nach Misshandlung und Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung zu dem Schluss gekommen sei, dass sein Opfer sterben müsse, damit es ihn nicht verraten könne.

Und einen bereits toten Menschen könne man nicht umbringen, deshalb sei das „nur“ ein versuchter Mord, der zwar eine hohe Freiheitsstrafe aber eben kein „lebenslänglich“ erfordere …“


Kategorie: Pressespiegel
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