Aus RP-Online von Marc Pesch am 5.1.2012
“ … Revision wollen weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung einlegen. „Angesichts der schwierigen Beweislage bin ich damit zufrieden“, sagte Staatsanwältin Schreiber. Rechtsmediziner hätten kaum Verwertbares an der Leiche feststellen können. Auch die Verteidigung zeigte sich einverstanden. „Zwölf Jahre sind eine lange Zeit“, meinte Anwalt Gerd Meister, „dennoch gibt das Urteil meinem Mandanten eine Perspektive. Das wäre bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht der Fall gewesen …“
Kategorie: Pressespiegel
Permalink: Neuss – A 46-Mord: Zwölf Jahre Haft
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