Sechs Jahre Haft wegen Totschlags



Veröffentlicht am 28. Februar 2013 von

Aus WZ-Newsline.de von Heike Ahlen am 27.2.2013

“ …Rechtlich sei es aber ein Totschlag, wenn auch in einem minder schweren Fall. „Es kann niemand erwarten, dass die Kammer eine Mitleidsentscheidung fällt“, erklärte der Richter. Verteidiger Gerd Meister hatte die Auffassung vertreten, dass eine doppelte Milderung des Strafrahmens denkbar sei …“


Kategorie: Pressespiegel
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