Therapie statt Strafe – Täter könnte Gefängnis vermeiden



Veröffentlicht am 14. Oktober 2004 von

Aus RP-Online von Sebastian Meurer am 14.10.2004

„… Ursächlich für das eher glimpfliche Urteil war zunächst, dass sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage dem Argument des Verteidigers Rainer Pohlen beipflichteten, dass ein versuchter Totschlag wegen eines strafbefreienden Rücktritts von der Tat ausscheide. Indem der Angeklagte sofort nach den Schüssen Hilfe veranlasste, habe er „wesentlich dazu beigetragen, dass seine Frau nicht zu Tode kam“, wie der Vorsitzende ausführte …“


Kategorie: Pressespiegel
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