12 Jahre Haft im 2. deutschen Piratenprozess – Da sind wir in Hamburg ja richtig gut gefahren, oder?



Veröffentlicht am 18. April 2014 von

Somalia

Somalia

Zu 12 Jahren Freiheitsstrafe hat das Osnabrücker Landgericht nach einem Bericht bei hessen-tageblatt.com in dieser Woche einen 44 Jahre alten Somalier verurteilt, der im Mai 2010 an der Entführung des Chemietankers „Marida Marguerite“ beteiligt gewesen sein soll. Wegen erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung habe der Mann, der 2013 unter falschen Personalien illegal nach Deutschland eingereist war und Asylantrag gestellt hatte, sich schuldig gemacht, befand das Gericht.

Zwar sei der Angeklagte nicht nachweislich an der Kaperung des für eine emsländische Reederei registrierten Schiffes beteiligt gewesen, weshalb die Staatsanwaltschaft auch den Vorwurf des räuberischen Angriffs auf den Seeverkehr fallen gelassen hatte, stellten die Richter fest, aber er sei ein führendes Mitglied der Piraten gewesen und habe nach der Kaperung an Board zeitweise das Kommando geführt und die 22 entführten Besatzungsmitglieder mit seinem Maschinengewehr bewacht. Er habe Entscheidungsbefugnisse und große Verantwortung gehabt.

Anders als im Hamburger Piratenprozess, an dem ich als Verteidiger teilgenommen habe, war die Besatzung tatsächlich in die Gewalt der Entführer geraten und 8 Monate lang festgehalten worden. In dieser Zeit ist es zu massiven Misshandlungen und gravierenden Traumatisierungen der Opfer gekommen. Es habe Scheinhinrichtungen gegeben, stellte die Kammer fest, einer der Entführer habe dem Kapitän neben den Kopf geschossen, als der Chefingenieur des Schiffes an ein Rohr gefesselt hochgezogen wurde, und mehreren Mitgliedern der Crew seien die Genitalien mit Kabelbindern  abgebunden worden.  Erst im Dezember 2010 war das Schiff nach Zahlung eines Lösegeldes in Höhe von 5 Millionen US-Dollar wieder freigegeben worden.

Der Somalier war eher zufällig in die Fänge der Justiz geraten, weil sich beim Abgleich seiner Fingerabdrücke im Rahmen des Asylverfahrens ergeben hatte, dass er an Bord des entführten Schiffes gewesen ist.

Im Hamburger Piratenverfahren waren gegen die 7 erwachsenen Angeklagten Strafen zwischen 6 und 7 Jahren und gegen die jugendlichen und heranwachsenden Täter Jugendstrafen von 2 Jahren verhängt worden. Die Entführung der MS Taipan im April 2014 war schon nach wenigen Stunden durch niederländisches Militär beendet worden, ohne dass die Piraten sich der Crew, die sich in einen Schutzraum – die sogenannte Zitadelle – zurückgezogen hatte, bemächtigen konnte. Es war weder zu Misshandlungen oder Traumatisierungen noch zur Zahlung eines Lösegeldes gekommen. Dennoch hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auch in diesem Verfahren Strafen bis zu 12 Jahren gefordert. Das Gericht war mit seinem Urteil deutlich unter den Anträgen der Anklagebehörde geblieben. Etliche Verteidiger – darunter auch ich – hatten damals die Frage aufgeworfen, welche Strafen denn beantragt worden wären, wenn die Entführung tatsächlich geklappt hätte und es zu monate- oder jahrelangen Entführungen mit Folterungen, Traumatisierungen und Lösegeldzahlungen gekommen wäre. Da wäre ja nur noch wenig Raum nach oben geblieben. Die Osnabrücker Justiz hat jetzt eine Antwort gegeben.

Die Verteidigung des 44-Jährigen, die eine Strafe von nicht mehr als 7 Jahren beantragt hatte, hat Revision angekündigt. Es gebe keine validen Beweise dafür, dass der Mann zur Kommandoriege gehört habe, hatte Rechtsanwalt Jens Meggers in seinem Plädoyer geltend gemacht. Vielleicht hat die Revision ja Erfolgsaussichten. Immerhin soll Staatsanwalt Jörg Schröders in seinem Plädoyer eingeräumt haben, dass es sich „um ein Verfahren am Rande der rechtsstaatlichen Möglichkeiten“ gehandelt habe. Es habe keinen freien Zugang zu Beweismitteln gegeben, hatte Schröder gesagt.

 

 

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: 12 Jahre Haft im 2. deutschen Piratenprozess – Da sind wir in Hamburg ja richtig gut gefahren, oder?
Schlagworte: