BILD bekommt eins auf den Deckel: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurückgewiesen



Veröffentlicht am 20. April 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Am Gründonnerstag hat die Pressekammer des  Mönchengladbacher Landgerichts den Widerspruch von BILD gegen die von mir erwirkte einstweilige Verfügung im Oradour-Verfahren zurückgewiesen und damit den Unterlassungsanspruch meines Mandanten bestätigt. Der inzwischen 89-jährige Kölner soll laut Anklage vor 70 Jahren als SS-Sturmmann – das entspricht dem Rang eines Gefreiten – am „Massaker von Oradour“ teilgenommen haben und unter anderem für die Erschießung von 25 Männern am Weinlager Denis mitverantwortlich sein. Mord in 25 Fällen und Beihilfe zum Mord in weiteren 617 Fällen wirft ihm die Dortmunder Staatsanwaltschaft vor, ein grausiger Vorwurf, der schwer auf ihm lastet.

Werner Christukat hat nie bestritten, als damals 19-Jähriger vor Ort gewesen zu sein. Oradour sei das Trauma seines Lebens, sagt mein Mandant, er begreife bis heute nicht, wie Menschen so etwas tun könnten. Im französischen Fernsehen hat er zu den Vorwürfen Stellung bezogen, hat sein Entsetzen und sein Mitgefühl für die Opfer und ihre Familien geäußert und gesagt, er schäme sich für Deutschland und für das, was damals geschehen sei. Er hat um Verzeihung gebeten, auch wenn er selbst keinen Schuss abgegeben habe. Auch im SPIEGEL hat Christukat sich geäußert, hat sich von dem schrecklichen Geschehen distanziert und seine Sicht der Dinge dargelegt. Es ist etwas Neues in NS-Verfahren, dass ein Beschuldigter sich öffentlich äußert und sein Entsetzen bekundet, die französische Öffentlichkeit und die Opferverbände haben es mit Erstaunen zur Kenntnis genommen und ihrerseits Stellung bezogen. Claude Milord, der Vorsitzende des Vereins der Opferfamilien von Oradour, wird in dem SPIEGEL-Beitrag von Beate Lakotta wie folgt zitiert: „Das ist die Aussage eines alten Mannes voller Gewissensbisse und Mitgefühl. Der den ganzen Schrecken beschreibt, der sagt, dass er nicht schlafen kann und sein Leben lang daran denken muss. Das unterscheidet sich von den Reden, die wir bisher gehört haben. Die Justiz hat sich 70 Jahre Zeit gelassen. Jetzt muss sie entscheiden, wo Schuld ist und wo nicht.“

BILD war mit ihrem Urteil schneller gewesen als die Justiz. Viel schneller sogar. Zwei Tage, nachdem das Kölner Landgericht per Pressemitteilung die Anklageerhebung bekannt gemacht hatte, titelte das Blatt: „SS-Scherge nach 69 Jahren angeklagt“. Darunter befanden sich unbemerkt aufgenommene, ungepixelte Fotos meines Mandanten, die ihn mit seinem Rollator beim Einkauf zeigen. „Ein Kriegsverbrecher kauft ein“, hieß es in einer französischsprachigen Version des Beitrags, die BILD noch am selben Tag international verbreitete. Als „Ex-Officier SS“ wurde Christukat, der nur einen einfachen Mannschaftsdienstgrad inne hatte, bezeichnet, und weil das noch nicht ausreichte, verlinkte BILD ihren Online-Beitrag gleich auf eine Seite mit den „Großen Kriegsverbrechern des Jahrhunderts“, darunter Göring und Milosevic. Wohlgemerkt, dass Alles in Bezug auf einen zur Tatzeit 19-Jährigen, für den die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung streitet und der das Pech hatte, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Alles andere ist pure Spekulation, die Anklage ist aus meiner Sicht eher schwach und ignoriert mancherlei Fakten. Ich habe vielfältige Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erhoben, man wird sehen, wie die Kölner Jugendkammer, die darüber zu befinden hat, entscheiden wird.

BILD hat jedenfalls mit dem jetzt verkündeten Urteil, dessen Begründung mir noch nicht vorliegt, erneut eins auf den Deckel bekommen. Die Berichterstattung lag offensichtlich auch aus Sicht der Mönchengladbacher Landgerichts nicht mehr im Rahmen zulässiger Verdachtsberichterstattung. Persönlichkeitsrechte sind zu achten, auch wenn ein Vorwurf schwer wiegt. Und niemand darf als Täter bezeichnet werden, so lange die Täterschaft nicht feststeht. Ansonsten wäre die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung bloße Makulatur.

Die jetzt ergangene Entscheidung ist sicher noch nicht das letzte Wort; ich rechne damit, dass BILD in Berufung geht. Aber ich bin in österlicher Stimmung und auch insoweit ganz hoffnungsfroh.

 

 


Kategorie: Strafblog
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