7 Todesurteile nach Gruppenvergewaltigung



Veröffentlicht am 8. September 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Dass Strafverfahren nicht lange dauern müssen, hat jetzt ein afghanisches Gericht in Kabul bewiesen. Nur zwei Wochen nach einer brutalen Tat sind 7 angeklagte Männer in einer live im Fernsehen übertragenen Verhandlung zum Tode verurteilt worden. Am 23. August sollen die Angeklagten eine Hochzeitsgesellschaft überfallen und ausgeraubt und dabei auch 3 Frauen – eine davon soll schwanger sein – vergewaltigt haben. In einem eindrucksvoll bebilderten Bericht bei bild.de heißt es, die Angeklagten hätten ein Geständnis abgelegt.

Der noch amtierende afghanische Präsident Hamid Karzai soll das Gericht zuvor öffentlich aufgefordert haben, die Todesstrafe zu verhängen. Damit hätte er auch den Volkszorn zügeln wollen. Kabuls Polizeichef Sahir Sahir hätte gefordert, dass die Männer öffentlich gehängt werden, ist zu lesen.  Vor dem Gericht hätten wütende Demonstranten ebenfalls die Todesstrafe gefordert.Das Gericht hätte mit seinem Urteil den Forderungen entsprochen, heißt es, wobei die Verurteilung aber nur auf den Raub und nicht auf die Vergewaltigung gestützt worden sei.

Das Tempo, mit dem das Verfahren durchgezogen wurde, ist erschreckend. Wie die Geständnisse zustande gekommen sind, fragt man besser nicht. Die Einmischung von Politik und Polizeiverwaltung in das Verfahren verstört grundlegend. Bei allem Entsetzen über das Tatgeschehen muss konstatiert werden, dass solche Verfahren mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut nichts zu tun haben.

Immerhin können die Angeklagten das Urteil noch anfechten. Was dabei rauskommt, kann man sich ja vorstellen.


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