Durch Leserkommentare wurde bereits darauf hingewiesen: Kaum hatte ich über die Anklage gegen den AC/DC-Schlagzeuger Phil Rudd wegen versuchter Anstiftung zum Doppelmord berichtet, hat die Staatsanwaltschaft ihre Beschuldigung wieder zurückgenommen.
Bereits am Freitag teilte spiegel-online mit, dass die Beweislage gegen den Musiker nach Angaben des Anklägers Greg Hollister-Jones zu dünn gewesen sei. Fragt sich natürlich, warum der Mann das nicht schon vor Anklageerhebung so gesehen hat. (Bislang ist in der Öffentlichkeit im Dunkeln geblieben, wer eigentlich die beiden prospektiven Tatopfer gewesen sein sollen.)
Aber weil wenigstens etwas hängenbleiben soll, hat der Staatsanwalt mitgeteilt, dass das Verfahren nicht insgesamt eingestellt wird. Wegen einer angeblichen Morddrohung und wegen Drogenbesitzes werde weiter ermittelt. Rudds Anwalt Paul Mabey hat verlauten lassen, dass sein Mandant sich gegen den Vorwurf, eine Morddrohung ausgesprochen zu haben, verteidigen werde. Der Vorwurf des Drogenbesitzes sei „unbedeutend“. Er werde prüfen, ob wegen des unzutreffenden Vorwurfes, einen Auftragskiller bestellt zu haben, Schadensersatzansprüche gegen die Staatsanwaltschaft in Betracht kommen könnten. Sein Mandant sei wegen des Vorwurfs einer teilweise „sensationssüchtigen “ Berichterstattung und damit nachteiliger Publicity ausgesetzt gewesen. So etwas ist mir nicht ganz unbekannt. Ich habe erst kürzlich über einen eigenen Fall mit ebenfalls geschäftsschädigender Publicity im strafblog berichtet.
Kategorie: Strafblog
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