Ein Freispruch ist ein Freispruch, da geht nichts dran vorbei!



Veröffentlicht am 7. November 2014 von

SAMSUNG CSCSAMSUNG CSCrp_Foto-1-169x300.pngDer Zeuge an sich ist ein sonderbares Wesen. Er ist – je nach Verfassung – im Auftreten sicher und bestimmt, unsicher und zagend, lebenserfahren oder weltfremd, direkt in der Ansprache oder um den heißen Brei herumredend, offen oder verstockt, auftrumpfend oder verlegen. Mir würden sicher noch eine ganze Menge weiterer passender Adjektive einfallen, aber damit will ich es erst einmal bewenden lassen.

Zeugen können um die Wahrheit bemüht sein oder lügen, Letzteres geschickt oder dummdreist, sie können irren oder  falsch assoziieren, und natürlich können sie verwechseln und vergessen. Letzteres müssen sie im Rahmen ihrer Wahrheitspflicht vor Gericht offenbaren, aber das setzt ja neben der Bereitschaft zur Wahrheit voraus, dass der Zeuge dies überhaupt erkennt. Wir Menschen neigen ja dazu, Lücken im Gedächtnis mit allerlei dubiosen Methoden zu schließen, mit allgemeinen Erfahrungssätzen, mit Schlussfolgerungen, wie es denn eigentlich gewesen sein müsste, oder mit vermeintlichem Wiedererinnern, wenn uns frühere Bekundungen oder die Aussagen anderer Zeugen vorgehalten werden. Wir setzen das dann bisweilen mit einer Erinnerung gleich und sind uns gar nicht der Tatsache bewusst, das da möglicherweise etwas nicht stimmt.

Gestern habe ich als Verteidiger an einem Zeugenprozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wahrgenommen. Es ging um eine Schlägerei nach einem Junggesellenabschied, an der nach unterschiedlichen Angaben zwischen 10 und 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Die Polizei war schnell hinzugekommen. Das ganze fand in den frühen Morgenstunden zwischen Altstadt und Königsallee statt, und vorangegangener Alkoholkonsum auf allen Seiten (bis auf die Polizei)  hat auch ein Rolle gespielt.

Einer der Beteiligten soll auf dem Boden liegend von mehreren Personen geschlagen und getreten worden sein, und weil einige Zeugen schließlich auf zwei andere Beteiligte gezeigt und diese als Täter bezeichnet hatten, saßen sie gestern nebeneinander auf der Anklagebank.

Das Ganze hat schon im Dezember 2012 stattgefunden, da ist  seitdem eine Menge Wasser den Rhein runtergeflossen, und mit dem Wasser auch viel Erinnerung.

Fangen wir bei den Polizeibeamten an. Die haben – und das ist gewiss nicht immer so – frank und frei bekundet, dass sie sich nur noch sehr grob beziehungsweise fast gar nicht mehr an das Geschehen erinnern könnten. Wie es zur Benennung der beiden Angeklagten gekommen sei, könnten sie nicht mehr sicher sagen. Ohnehin sei die Situation unübersichtlich gewesen, und ob die Angeklagten überhaupt an der Keilerei beteiligt gewesen oder erst später hinzugekommen seien, sei nicht so richtig klar geworden.

Der Zeuge, der angeblich am Boden liegend getreten worden sein soll, legte im Termin ein Attest vor. Das datierte vom Juni 2014, also eineinhalb Jahre nach dem Tatgeschehen. Bislang war der Zeuge von der Staatsanwaltschaft und zuletzt auch vom Gericht mehrfach vergeblich aufgefordert worden, ein Attest vorzulegen. Immerhin soll er sich laut Attest schon kurz nach der Auseinandersetzung zum Arzt oder ins Krankenhaus begeben haben, wo multiple Prellungen und ein Brillenhämatom festgestellt worden war. Die Polizei hatte seinerzeit im Tatortbericht vermerkt, der Mann habe augenscheinlich keine Verletzungen davongetragen. Der Zeuge sagte aus, dass er einen der beiden Angeklagten heute als Treter wiedererkenne. Unmittelbar nach der Tat hatte er laut polizeilichem Protokoll allerdings bekundet, er sei von hinten zu Boden gestoßen worden und hätte niemanden gesehen, da er zum Schutz die Hände über den Kopf gehalten und sein Gesicht verdeckt hätte. Wieso er sich jetzt doch erinnern könne, hat er in der Verhandlung  nicht plausibel machen können.

Ein Tatzeuge, der eigentlich am meisten gesehen haben soll, wollte sich vor Gericht nicht festlegen, ob es denn tatsächlich die Angeklagten gewesen sind, die geschlagen oder getreten haben. Er meine, zumindest einer von ihnen hätte getreten, aber beschwören könne er das nicht. Er sei ja auch ziemlich knülle gewesen.

Ein Zeuge hatte ursprünglich bekundet, mein blondhaariger  Mandant hätte seinen Kumpel getreten. Vor Gericht bekundete er im Brustton der Überzeugung, das sei auf jeden Fall der andere – dunkelhaarige – Angeklagte gewesen. Da sei er sich völlig sicher. Vor dem Gerichtssaal hätte er sich noch mit dessen Bruder unterhalten, und da sei ihm dies klar geworden.

Und dann war da noch ein Zeuge, der genau gesehen hat, wie der Mitangeklagte von vorne auf sein Opfer zugelaufen ist und diesen mit einem Faustschlag zu Boden geschlagen hat. Die Richterin hielt ihm vor: Bislang hätten alle Zeugen und das Opfer selbst bekundet, der Mann sei zunächst von hinten geschubst worden und dabei zu Fall gekommen, erst dann hätte es Schlage und Tritte gesetzt. Da war sich der Zeuge aber ganz sicher, dass das anders gewesen ist.

Im allseitigen Einvernehmen haben wir schließlich darauf verzichtet, die restlichen Zeugen, die vor dem Gerichtssaal warteten, zu hören. Bei so viel Konfusion war ersichtlich keine Tataufklärung mehr zu erwarten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben übereinstimmend Freispruch beantragt, der dann auch sehr zwangsläufig erfolgte.

Die Angeklagten waren´s zufrieden. Ein Freispruch ist halt ein Freispruch, da geht nichts dran vorbei!

 

 


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