Aufflackernder Medienhype: Das Hamburger Piratenverfahren marschiert auf den 100. Verhandlungstag zu. Wo liegt der Sinn?



Veröffentlicht am 2. September 2012 von

Kommentar zur Strafprozessordnung

In spektakulären Großverfahren ist es zumeist so, dass zu Beginn des Verfahrens und am Ende, wenn es um Plädoyers und Urteilsverkündung geht, von den Medien groß berichtet wird. Zwischendurch flaut das Interesse ab, da gibt es tagesaktuellere Dinge, die zu beleuchten sind. Manchmal gibt es aber doch Anlässe, auch zwischendurch mal wieder an das Verfahren zu erinnern, so wie jetzt im Hamburger Piratenverfahren.

Am Donnerstag wurde zum 96. Mal vor der Jugendkammer des  Hamburger Landgerichts im ersten deutschen Piratenprozess seit 400 Jahren verhandelt, und wenn es bei der jetzigen Terminplanung bleibt, dann wird der 12. September 2012 zum Jubiläumstag. 100 Tage Piratenprozess – das ist schon eine Hausnummer.

Über Sinn und Unsinn des Verfahrens und über die explodierenden Kosten, die in die Millionen gehen,  ist schon viel geschrieben worden, ich könnte noch Vieles hinzufügen. Wie kann es sein, dass eine Tat, die mit Videoaufnahmen, Fotos und Zeugenaussagen derart gut dokumentiert ist und bei der die Täter mitsamt ihren Waffen auf frischer Tat betroffen und festgenommen wurden, nach bald zwei Jahren Verhandlungsdauer noch immer nicht zu Ende aufgeklärt ist, mag sich der eine oder andere Mitbürger, der als Steuerzahler an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt ist, fragen. Hätte man das nicht mit weniger Aufwand bewältigen können?

Ich denke, man hätte! Ich kenne Richter, die jedenfalls versucht hätten, einen kurzen Prozess zu machen. Die manches, was zu den Hintergründen der Tat gehört und diese vielleicht etwas mehr verständlich macht, einfach unter den Teppich zu kehren versucht hätten. Die sich weniger sorgfältig mit den sozioökonomischen und politischen Bedingungen in Somalia, mit den dortigen Clan- und Gesellschaftsverhältnissen und mit den multiplen Ursachen der Piraterie am Horn von Afrika auseinandergesetzt hätten. Ich kenne auch Richter, die weniger Bereitschaft gezeigt hätten, sich mit den zum Teil sehr spät vorgebrachten Einlassungen einiger Angeklagter zum Grund ihrer Tatbeteiligung und zu ihrer Rolle bei dem Überfall auf die MS Taipan auseinanderzusetzen. Dass die Kammer hier mit großer Geduld vorgegangen ist und auch von Amts wegen Aufklärung betrieben hat, ist ihr hoch anzurechnen. Zunächst einmal.

Allerdings weiß ich auch, dass es Verteidigerkollegen gibt, die das ganz anders sehen, weil sie der Auffassung sind, dass ihre Beweis- und Beweisermittlungsanträge mit im Wesentlichen formelhaften Begründungen abgelehnt worden sind und dass insoweit kein echter Aufklärungswille bestanden hätte. Das mag aus ihrer Perspektive und für ihren Mandanten zumindest zum Teil begründbar sein. Ich selbst habe in dem Verfahren eine ganze Reihe von Haftanträgen gestellt, mit denen ich die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls gegen meinen jugendlichen Mandanten erreichen wollte. Die Ablehnung der Anträge wurde immer auf zahlreiche Argumente gestützt. Trotzdem hatte ich lange den Eindruck, dass eine rein ergebnisorientierte Sichtweise vorherrschte, die wesentliche Aspekte des Jugendrechts übersah bzw. nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Ich habe hierüber mehrfach im strafblog berichtet. Seit viereinhalb Monaten sind die unter das Jugendrecht fallenden 3 Angeklagten, darunter auch „mein Pirat“,  jetzt auf freiem Fuß, also will ich da jetzt nicht nachkarten.

Der Prozess hätte aus meiner Sicht durch eine frühzeitige Abtrennung des Verfahrens gegen die jungen Angeklagten verschlankt werden können. Entsprechende Anträge habe ich wiederholt gestellt und dabei unter anderem auch auf den besonderen Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren, in dem die Strafe nach Möglichkeit auf dem Fuße folgen soll, hingewiesen. Lange hat sich die Kammer einer Abtrennung widersetzt und in einer gewissen Verkennung der Realität darauf hingewiesen, dass ein baldiges Prozessende ja in Aussicht stehe. Ich hatte das immer bezweifelt und diese Zweifel auch artikuliert. Retrospektiv habe ich Recht behalten, aber so ist das halt manchmal. Und der Historiker ist bekanntlich oft klüger als der Zeitgenosse!

Als dann endlich im März 2012 eine Abtrennung erfolgte, musste diese nach wenigen Tagen wieder aufgehoben werden, weil einer der Angeklagten erklärte, er wolle jetzt – erstmals – umfassende Aussagen auch zur Rolle und zur Tatbeteiligung aller Mitangeklagten machen. Das war in der Tat für niemanden abzusehen gewesen. Und die Kammer hatte auch zuvor nicht wissen können, dass nach dem ersten Ende der Beweisaufnahme im Januar 2012 und nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft noch zahlreiche Beweisanträge seitens etlicher Verteidiger gestellt werden würden, die zu einer monatelangen Verfahrensverlängerung geführt haben.

Hierzu haben die aus meiner Sicht martialischen Strafanträge der Staatsanwaltschaft, die immerhin bis zu 11 ½ Jahren reichten, sicher ihren Teil beigetragen. Wenn man bedenkt, dass 15 Jahre das Höchstmaß zeitiger Freiheitsstrafe in unserem Staat darstellen, dann frage ich mich immer noch, welche Anträge denn gestellt worden wären, wenn die Kaperung geklappt hätte und nicht nach 4 Stunden beendet gewesen wäre, wenn Lösegeld in Millionenhöhe erpresst worden wäre, wenn Menschen verletzt oder gestorben oder aufgrund monatelanger Geiselhaft massiv traumatisiert worden wären. Welche Strafen wären angemessen, wenn nicht – was zumindest bei einigen Angeklagten der Fall ist – aus nackter Not, sondern aus reiner Habgier gehandelt worden wäre? Welche Strafe müssten verhängt werden, wenn man nicht die als Kanonenfutter auf die Skiffs geschickten Handlanger, sondern die hochkriminellen Hintermänner der Piraterie vor Gericht gestellt hätte, und wenn es zum Beispiel nicht um eine Kaperung, sondern um ein halbes Dutzend gehen würde?

Seit Monaten steht das Ende der Beweisaufnahme immer wieder bevor, dann kommen doch noch neue Anträge und es geht in weitere Verlängerungen. Oder die Kammer veranlasst von Amts wegen weitere Beweiserhebungen. Am Donnerstag schien es mal wieder so, als könnte die Beweisaufnahme vielleicht geschlossen werden. Jedenfalls waren keine weiteren Anträge angekündigt worden. Dann kamen aber doch noch welche, die unter anderem darauf abzielten zu erfahren, ob und mit welchem Inhalt einer der Angeklagten, der sein Schweigen gebrochen hatte, von der Polizei und der Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist. Zwei Anträge wurden bereits abgelehnt, ein dritter muss noch beschieden werden. Ich vermute fast, dass einige Kollegen noch weitere Anträge im Köcher haben.

Für meinen Mandanten und die beiden weiteren aus der Haft entlassenen jungen Angeklagten ist das Alles unerfreulich. Der sie betreffende Teil der Beweisaufnahme ist eigentlich seit langem abgeschlossen, die Sache ist insoweit entscheidungsreif. Aber die Kammer kann sich bislang nicht zu einer erneuten Abtrennung entschließen, obwohl dies das Jugendrecht – siehe oben – eigentlich erfordern würde. Die drei gehen zur Schule, lernen Deutsch, halten sich an alle Regeln und arbeiten mit Eifer an ihrer Zukunft. Durch die Verhandlungen werden sie aus dem Unterricht gerissen, sie sitzen dort recht sinnlos ihre Zeit ab und verfolgen Prozessabläufe, die sie ganz überwiegend nicht mehr betreffen. Rechtsstaat in extenso, aber die Kammer lebt wohl weiter in der Erwartung, dass es ja auf das Ende zugeht. Mag so sein, but nobody knows.

Vor dem 100. Verhandlungstag werden die zu Beginn des Verfahrens zahlreich vertretenen Medien wieder besonders aktiv. Mehrfach wöchentlich habe ich seit einiger Zeit Anfragen, ob es nicht möglich ist, meinen Mandanten „Abdiwali“ zu interviewen. Nein, lehne ich jeweils ab, wir wollen das derzeit nicht, um die Entwicklung der jungen Leute draußen in der Freiheit nicht zu gefährden. Später vielleicht einmal, wenn das Verfahren beendet ist und sich die Situation gefestigt hat, aber das muss jeder von ihnen selbst entscheiden. So werden dann aus der Not heraus Staatsanwälte, Justizsprecher und Verteidiger interviewt und manchmal liest man Dinge, die man so gar nicht gesagt hat. In der WamS wurde ich mit der Äußerung zitiert, Abdiwali hätte befürchtet, man würde ihm die Kehle durchschneiden, als im Universitätsklinikum Eppendorf sein Kiefer zum Zwecke der Altersbestimmung geröntgt wurde. Stimmt nicht ganz, er hatte befürchtet, sie zerquetschen ihm den Kopf wie eine Nuss, und so hatte ich das auch zitiert. Aber das sind letztlich Marginalien.

Am 5. September geht es weiter in diesem historischen Verfahren, und man muss sich Gedanken darüber machen, wie mit zukünftigen „Piratenverfahren“ in Deutschland verfahren werden soll. Mit weiteren Überfällen auf in Deutschland registrierte Schiffe ist jedenfalls zu rechnen, die Ursachen der Piraterie am Horn von Afrika sind ja nach wie vor existent.

Kann es einen Sinn machen, hohe Millionenbeträge für 10 Piraten zu investieren, mit denen unten in Somalia tausende von Familien ein Jahr lang ernährt werden könnten? Passt es, den dortigen Verhältnissen ein Rechtssystem überzustülpen, das für eine völlig andere Gesellschaft entwickelt wurde und da unten von niemandem verstanden wird? Welche Strafzwecke sollen erreicht werden, wenn weder Individual- noch Generalprävention passen und das Maß der Schuld an den dortigen katastrophalen Lebensverhältnissen zu messen ist? Wie schwer wiegt die Schuld, wenn es um´s eigene Überleben und um das der Familie geht?

Mir ist bewusst, dass jeder von einer Kaperung betroffene Seemann das völlig anders sieht. Der will nicht sein Leben bei der zivilen Berufsausübung riskieren und ist für die Verhältnisse in Somalia nicht verantwortlich und hat vielleicht auch Frau und Kinder. Aber mit den Mitteln der Justiz ist die Problemlage nicht zu klären, das steht für mich nach fast hundert Tagen Piratenprozess fest.


Kategorie: Strafblog
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