Bombe geplatzt: Riskante Verteidigungsstrategie im Piratenprozess steht vor dem Scheitern



Veröffentlicht am 29. Februar 2012 von

 

Strafjustizgebäude des Hamburger Landgerichts

Das war doch schon eine ziemlich große Überraschung, was sich am heutigen 78. Verhandlungstag im ersten deutschen Piratenprozess seit über 400 Jahren vor dem Hamburger Landgericht abgespielt hat. Man könnte auch sagen, eine Bombe ist geplatzt.

Nachdem die Jugendkammer die beiden erst am letzten Verhandlungstag getrennten Verfahren gegen jeweils 5 mutmaßliche Piraten wieder miteinander verbunden hatte, gab ein heute 29-jähriger Angeklagter eine umfassende Einlassung zur Sache ab, in der er auch etliche Mitangeklagte nicht unerheblich belastete. Bislang hatten alle Angeklagten sich nur zu ihren eigenen Tatbeiträgen geäußert, aber keinerlei Angaben zu den Mitangeklagten gemacht.

Khalief D. gab an, er selbst sei lediglich als Dolmetscher für den Piratenakt eingesetzt worden, er hätte keine Waffe in der Hand gehabt. Alle 10 Angeklagten hätten sich im Vorfeld der Aktion mit 5 weiteren Beteiligten und mit Hintermännern getroffen und konkrete – auch schriftliche – Abreden über die Aufgabenteilung und die spätere Gewinnverteilung getroffen. Im weiteren beschrieb er dann recht detailliert die angeblichen Tatbeiträge der anderen Angeklagten, machte Angaben, wer welche Waffen geführt hätte, wer die Boote gesteuert hätte,  und wer das Sagen auf der Dhau und auf den für den Überfall auf die MS Taipan eingesetzten Skiffs gehabt hätte.

Wenig positiv kam dabei der älteste Angeklagte Aden A. weg, der sich bislang dahingehend eingelassen hat, er sei unter Waffengewalt zum Mitmachen gezwungen worden. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Wallasch, hatte der wiederholt beantragt, indische Besatzungsmitglieder der als Mutterschiff eingesetzten Dhau als Zeugen zu laden; diese würden seine Zwangslage bestätigen. Aden A. hätte wie auch andere Mitangeklagte gelogen, meinte Khalief D. Alle Angeklagten hätten freiwillig mitgemacht. Niemand sei von irgendwem gezwungen worden. Aden A. sei ganz vorne mit dabei gewesen.

Bevor das Gericht und die anderen Verfahrensbeteiligten Nachfragen stellen konnten, endete die Verhandlung abrupt, weil ein Angeklagter über gesundheitliche Beschwerden klagte und eine Gefängnisärztin Verhandlungsunfähigkeit jedenfalls für den heutigen Tag feststellte. Ob morgen weiterverhandelt werden kann, steht in den Sternen.

Mit der heutigen Aussage des Angeklagten Khalief D. steht die riskante Verteidigungsstrategie  Aden A.´s und seines Verteidigers vor dem Scheitern. Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen worden war, hatte Rechtsanwalt Wallasch eine Reihe von Beweisanträgen, Gegenvorstellungen und Befangenheitsanträgen gestellt, die sehr zum Ärger der Mitangeklagten zu einer wochenlangen Verlängerung der Hauptverhandlung geführt haben. Die Ungewissheit über den Verfahrensausgang zerrte seit geraumer Zeit für alle wahrnehmbar an den Nerven. Nachdem das Gericht in der vergangenen Woche das Verfahren gegen 5 Angeklagte, nicht aber gegen Khalief D., abgetrennt hatte, war dessen Geduld jetzt wohl erschöpft.

Soweit Khalief D. angegeben hat, er selbst sei lediglich Dolmetscher gewesen und habe die MS Taipan als erster Pirat betreten, dabei aber keine Waffe mitgeführt, sind sicher Zweifel angebracht. Vielleicht sind auch andere Teile seiner Einlassung erfunden oder gelogen, das ist derzeit schwer zu ermessen. Aber jedenfalls sind seine Angaben dazu geeignet, den Mitangeklagten und insbesondere auch Aden A. zusätzliche Probleme zu bereiten. Ohne dessen verfahrensverzögernde Verteidigungsstrategie wäre es wohl kaum soweit gekommen. Jetzt wird erst einmal abzuwarten bleiben, wie Khalief D. sich bei den anstehenden Nachfragen verhält und wie die anderen Angeklagten – beraten durch ihre Verteidigung – reagieren.

Eins steht wohl fest: Ein Urteil wird es bis Ende März nicht mehr geben können. Und damit steht erneut die Frage im Raum, ob die Haftbefehle gegen die jungen Angeklagten, die nach Jugendrecht zu beurteilen sind, aufgehoben oder zumindest außer Vollzug gesetzt werden. Hierüber wird die Verteidigung mit dem Gericht sprechen und dann nötigenfalls Anträge stellen müssen.

Es bleibt spannend.


Kategorie: Strafblog
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