Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von Sebastian Edathy gegen Durchsuchungsbeschlüsse zurück



Veröffentlicht am 29. August 2014 von

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Wie spiegel-online soeben berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie gegen den Zugriff auf seine email-Konten zurückgewiesen. Die Beschwerde sei teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet, sollen die Karlsruher Richter entschieden haben.

Ein Ermittlungsrichter hatte im Zusammenhang mit der Kinderporno-Affäre des vormaligen Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses im Februar die erforderlichen Beschlüsse erlassen, mit seiner Beschwerde hiergegen war Edathy beim Landgericht Hannover gescheitert. Es wird spannend werden, die Begründung der obersten Verfassungshüter für die Verwerfung der Verfassungsbeschwerde zu lesen.

Gegen Edathy ist inzwischen Anklage wegen Besitzes kinderpornografischen Materials erhoben worden. Über die Zulassung der Anklage ist bislang noch nicht entschieden worden.


Kategorie: Strafblog
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