Das gibt´s auch in Deutschland: 7 Jahre Knast wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis



Veröffentlicht am 21. Februar 2014 von

 

Führerschein, Rückseite

Führerschein, Rückseite

Wie rp-online berichtet, hat das Mönchengladbacher Amtsgericht gestern einen 65-jährigen  Firmenchef zu 5.400 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze á 60 Euro) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Zum 4. Mal war der Mann im Juni des vergangenen Jahres wegen desselben Delikts aufgefallen, bei den anderen drei Malen war auch jeweils Alkohol im Spiel gewesen. Er habe es halt eilig gehabt, soll der Angeklagte dem erstaunten Richter erklärt haben, der ihn darauf hinwies, dass es für solche Fälle auch Taxis gebe. Erst drei Monate vor der jetzt angeklagten Tat war der Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil diesmal kein Alkohol im Spiel war, habe der Sitzungsstaatsanwalt nur eine Geldstrafe beantragt, die dann auch verhängt wurde, heißt es in dem Beitrag. Außerdem sei eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von einem Jahr verhängt worden. Der Angeklagte habe das Urteil sofort angenommen.

Glück gehabt, kann ich da nur sagen, da sind mir ganz andere Fälle bekannt. Ich erinnere mich an einen Mandanten, den ich als noch junger Anwalt in den 80er Jahren reichlich oft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verteidigt habe. Der längst verstorbene Mann, nennen wir ihn Freddy Fröhlich, war Schrott- und Altwarenhändler und ist jahrzehntelang ohne Führerschein durch die Gegend gefahren. Bei der Polizei war er bekannt wie ein bunter Hund, und so ganz unauffällig war es nicht, wenn er sich mit seinem reichlich baufälligen LKW durch die Straßen bewegte und beim Klang einer Glocke „Lumpen da, Alteisen, Papier?“ durch die Gegend trompetete. Nach anfänglichen Geld- und Bewährungsstrafen setzte es ab der soundsovielten Verurteilung jedesmal die Höchststrafe von einem Jahr, ohne Bewährung natürlich, weil die Sozialprognose ungünstig war. Der Mann war ja ersichtlich nicht lernfähig.

Einmal, als ich ihn verteidigte, hatte er mir treuherzig versichert, dass er nicht mehr Auto fahren werde. Er hätte seinen LKW verkauft, um gar nicht mehr in die Versuchung zu kommen, sich hinter´s Steuer zu setzen. Als Nachweis hat er mir die Abmeldebescheinigung vorgelegt, die ich in der Hauptverhandlung dem Amtsrichter Kraus präsentiert habe. Der war dann auch gnädig gestimmt und wollte trotz der zahlreichen einschlägigen Vorbelastungen eine Bewährungsstrafe verhängen, weil beim Angeklagten endlich so etwas wie Einsicht zu verzeichnen sei. Die Plädoyers waren bereits gehalten und der Richter war schon dabei, den Urteilstenor niederzuschreiben, da betrat ein Wachtmeister den Saal und flüsterte ihm  etwas zu, wobei er einen handgeschriebenen Zettel überreichte.

Mir schwante nichts Gutes, als der bisweilen etwas bärbeißige Richter den Blick erhob und mitteilte, dass er noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten wolle. „Ist Ihnen das Kfz-Kennzeichen MG – XY 123 bekannt?“, fragte er meinen Mandanten. Der nickte grinsend, sagte sonst aber nichts. Dann kam die Aufklärung: Der gute Freddy hatte unmittelbar nach der Abmeldung des alten LKWs einen neuen auf sich zulassen lassen, und mit dem war er höchstselbst am Steuer zur Verhandlung angereist. Ein Wachtmeister, der den Mann und den Fall wohl kannte, hatte beobachtet, wie er sein Gefährt auf dem damals unmittelbar neben dem Gericht befindlichen Parkplatz abstellte, und so nahm das Verhängnis seinen Lauf. Ein Jahr ohne Bewährung lautete das Urteil, da war Kraus unerbittlich.

Freddy Fröhlich hat insgesamt 7 Jahre seines Lebens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Knast gesessen, zum Schluss musste er immer Endstrafe verbüßen. Aber damit hatte er sich irgendwie arrangiert, die Freiheitsstrafen schienen ihn nicht sonderlich zu bedrücken. „Ist schon in Ordnung, mein Junge!“, sagte er zu mir, als er mein betretenes Gesicht nach dem Urteilsspruch von Richter Kraus sah, „aber wir legen erst einmal Berufung ein!“

Man hätte dem Mann frühzeitig zur Auflage machen müssen, die Fahrerlaubnis zu erwerben, anstatt Sperrfristen zu verhängen, habe ich mir damals gedacht, denn Autofahren konnte er ja offensichtlich. 7 Jahre Haft für Fahren ohne Fahrerlaubnis – ein absurdes, wenngleich irgendwie auch selbst gewähltes Schicksal. Den Steuerzahler haben die 7 Jahre Hunderttausende gekostet, dem wäre vielleicht besser damit gedient gewesen, wenn der Freddy den Führerschein zwangsweise verliehen bekommen hätte. Aber da stand wohl die Gesetzeslage im Wege…


Kategorie: Strafblog
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