Der Spott des Bernie Ecclestone über die deutsche Justiz und der Frust des Uli Hoeneß: Ein Spiegelbild zweier unsäglicher Entscheidungen



Veröffentlicht am 21. Dezember 2014 von

Bayerisches Wappen

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Nach der gesetzgeberischen Intention ist die in § 153a StPO vorgesehene Möglichkeit, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Erfüllung bestimmter Auflagen zu beseitigen, für Fälle der leichteren bis mittleren Kriminalität gedacht und soll in geeigneten Fällen zur Entlastung der Justiz beitragen. Unstreitig kann sich eine solche Möglichkeit auch während einer Hauptverhandlung ergeben, wenn sich die Sache als weniger schwerwiegend herausstellt, als dies bei Anklageerhebung bzw. bei der Zulassung der Anklage absehbar war.

Dass ein Fall, bei dem es um Bestechung und um Anstiftung zur Untreue mit einem Volumen von mehr als 40 Millionen Euro geht, noch zur Kategorie „mittlere Kriminalität“ gehören könnte, leuchtet nur schwer ein, auch wenn nach dem berühmt-berüchtigten Vodafone-Mannesmann-Prozess ja fast Alles möglich erschien. Seinerzeit war das Verfahren, in dem es um Untreue mit einem Volumen von 58 Millionen Euro ging, gegen Zahlung von Geldauflagen in einer Gesamthöhe von 5,8 Millionen Euro eingestellt worden.

Im Fall des Formel-1-Magnaten Bernie Ecclestone ist das noch einmal getoppt worden. Zwar ging es um ein paar Millionen weniger, aber immerhin war der frühere Bankenvorstand Gerhard Gribkowski auf der Grundlage einer geständigen Einlassung wegen Untreue in Tateinheit mit Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden, weil er nach eigenen Angaben von Ecclestone 50 Millionen Dollar Bestechungsgeld im Zusammenhang mit dem Verkauf von Formel-1-Anteilen erhalten haben will. Näheres dazu ist ebenfalls bei Wikipedia nachzulesen. Gegen Ecclestone hat die Münchner Staatsanwaltschaft sodann Anklage erhoben, über welche im Sommer verhandelt wurde. Nach etlichen Verhandlungstagen ist das Verfahren dann im August mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter, also auch der Staatsanwaltschaft, wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt worden, weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Zahlung von sage und schreibe 100 Millionen US-Dollar beseitigt worden war. Der Strafprozess als Marktplatz, auf dem sich alles kaufen lässt, wenn der Preis nur stimmt, könnte man meinen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich weiß nicht, ob Ecclestone die Tat hätte nachgewiesen werden können. Wenn nicht, dann hätte es eben nach Durchführung der Beweisaufnahme einen Freispruch geben müssen. Wenn aber bei einem derart opulenten Vorwurf gegen Zahlung eines absurd hohen Betrages auf eine Aufklärung verzichtet wird, dann hat das mit dem oben genannten Opportunitätsprinzip nur insoweit etwas zu tun, als dass es wirtschaftlich opportun zu sein schien, dem Freistaat Bayern zu einer fetten Einnahme zu verhelfen. Meines Erachtens kann es einfach nicht sein, eine hochkarätige Wirtschaftsstrafsache durch eine Ablasszahlung zu einer allenfalls noch mittelgradigen Angelegenheit herabzustufen. Das vermittelt den unguten Eindruck, dass die Ungewissheit des Verfahrensausgangs als Druckmittel eingesetzt wurde, um Ecclestone zu einer irrwitzig hohen Zahlung zu veranlassen, auch wenn er sich diese offensichtlich leisten konnte. Was soll der normale Angeklagte denken, der solche finanziellen Möglichkeiten nicht hat und dem entsprechende Angebote gar nicht erst unterbreitet werden?

Anscheinend sieht der Bernie Ecclestone das ähnlich. Jedenfalls hat er, wie bei spiegel-online nachzulesen ist, dem Handelsblatt eine Weihnachtskarte zugeschickt, die kübelweise Spott über die bayerische Justiz ausschüttet. Da ist Ecclestone als Comic-Figur mit einem Geldsack mit der Aufschrift „100 Million $“ zu sehen, und vor ihm richtet ein berittener und maskierter Räuber die Pistole auf ihn und sagt: „This is not a robbery. Im am collecting for the Bavarian state“.  Auf der Rückseite der Karte heißt es weiter:“ Maybe now we can have a Formula One race in the really nice City of Munich, Germany. So, have a peaceful Christmas und New Year. Not easy in this chaotic world. My very best wishes. Bernie.“ Es lohnt, sich die Grußkarte bei spiegel-online anzuschauen.

Spiegel-online weist in dem Beitrag darauf hin, dass Ecclestone sich nicht zum ersten Mal über die deutsche Justiz lustig mache. Schon unmittelbar nach dem Prozess habe er gegenüber BILD im Hinblick auf den Verfahrensausgang geäußert, so laufe das nun einmal in Deutschland. Er finde das kapitalistische System gut. Seine Anwälte hatten zuvor betont, es habe keinerlei Verfahrensabsprachen außerhalb der Hauptverhandlung gegeben.

Womit wir gleich bei der Causa Hoeneß wären. Auch da scheint manches nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Es ist schon erstaunlich, dass der Prozess gegen den früheren Bayern-München-Boss innerhalb von nur vier Verhandlungstagen ohne einen einzigen Tag Unterbrechung durchgezogen wurde, obwohl der ursprünglich angeklagte Steuerhinterziehungsbetrag von 3,5 Millionen Euro mal eben auf 28,5 Millionen angewachsen war und rund 70.000 Seiten neuer Unterlagen in die Beweisaufnahme einbezogen werden mussten. Die Verteidigung hat keinen einzigen Beweis- oder Verfahrensantrag gestellt, es wurde nur ein Minimum an Zeugen gehört, und dann gab es ein insbesondere für bayerische Verhältnisse äußerst moderates Urteil, welches noch deutlich unter dem schon reichlich entgegenkommenden Strafantrag der Staatsanwaltschaft lag. Ohne ein Statement der Strafverfolgungsbehörde abzuwarten, erklärte Hoeneß tags darauf, dass er keine Revision einlegen werde. Ein paar Tage später –  welche Überraschung – verzichtete auch die Staatsanwaltschaft, für die das Urteil doch eigentlich eine Klatsche war, auf Rechtsmittel. Das Alles geschah natürlich – wie im Fall Ecclestone –  ohne jegliche Absprachen, die ja hätten dokumentiert werden müssen, wenn man  die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Und wo hält man sich schon mehr ans Gesetz als in Bayern….

Bislang fehlt es an einer spöttischen Grußkarte von Hoeneß an die bayerische Justiz. Anders als Ecclestone muss der Uli allerdings auch vorsichtig sein, da er seine milde Strafe ja in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt absitzt und bei Lockerungen und bei der vorprogrammierten Halbstrafenentscheidung auf Entgegenkommen angewiesen ist. Deshalb hat er sich, wie spiegel-online unter Bezugnahme auf einen Bericht der BILD-Zeitung  mitteilt, darauf beschränkt, den ihm vor Jahren verliehenen Bayerischen Verdienstorden (den bekommt man wohl, wenn man viel verdient hat) zurückzugeben. Dem Bericht zufolge fühlt Hoeneß sich „vom Gesetz“ und von der Politik ungerecht behandelt und will nun auf Distanz zum bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer gehen. So kann´s gehen. Der Horst wird traurig sein.

Wenn man sich am Verfahren gegen Bernie Ecclestone orientiert, kann ich den Hoeneß sogar verstehen. Dann hätte man ihm doch auch die Möglichkeit geben müssen, sich freizukaufen, oder nicht? Damit er zur Weihnachtszeit auch so schöne Postkarten verschicken kann!!! Die vermissen wir jetzt schmerzlich…

(Und nicht, dass da noch jemand das böse Wort „Klassenjustiz“ in den Mund nimmt!)


Kategorie: Strafblog
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