Der tiefe Fall des Bürgermeisters Scholl – Lebenslang für Gattenmord (und der Hund musste auch dran glauben)



Veröffentlicht am 8. Mai 2013 von

Im strafblog hatte ich schon mehrfach über den Fall des früheren Bürgermeister der brandenburgischen Gemeinde Ludwigsfelde, Heinrich Scholl,  berichtet, der beschuldigt wurde, Ende Dezember 2011 seine Ehefrau erdrosselt und gleich auch noch deren Hund getötet zu haben. Wie spiegel-online berichtet, ist der heute 70-Jährige, der seinerzeit kurz vor der Ernennung zum Ehrenbürger der Gemeinde stand, gestern vomLandgericht Potsdam wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Sechs Monate hat der Prozess gedauert, an 29 Verhandlungstagen wurden rund 100 Zeugen gehört. Als wesentliches Beweismittel bezeichnete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine DNA-Spur, die an dem Tatwerkzeug, einem Schnürsenkel, gefunden worden war. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt, weil die Frau dem Angriff auf ihr Leben arg- und wehrlos ausgesetzt gewesen sei.

Der Anwalt des  Sohnes des Paares, der an dem Prozess als Nebenkläger teilgenommen hatte, hatte „nur“ auf Totschlag plädiert, weil Heimtücke nicht nachweisbar sei. Sein Mandant gehe allerdings davon aus, dass sein Vater die Frau getötet habe, weil die Ehe zerrüttet gewesen sei und er durch seine thailändische Geliebte in finanzielle Bedrängnis gebracht worden sei.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte „lebenslang“ tatsächlich bedeuten, dass der Ex-Politiker das Licht der Freiheit nie mehr erblicken wird. Eine Strafentlassung wäre frühestens nach 15 Jahren möglich, und dann wäre Scholl immerhin schon 84 Jahre alt.


Kategorie: Strafblog
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