Der Wurm im System der bayerischen Justiz und der „Olli-Kahn-Senat“



Veröffentlicht am 15. Dezember 2013 von

Bayerisches Staatswappen

Bayerisches Staatswappen

Wir alle kennen ja noch den Olli Kahn, von manchen auch „der Titan“ genannt, und der war zu seiner aktiven Zeit dafür bekannt, nicht selten „unhaltbare“ Bälle dennoch um den Pfosten zu lenken. Der 1. Strafsenat des BGH, der für die Überprüfung bayerischer und baden-württembergischer Urteile zuständig ist, wird von manchen Verteidigern, aber nicht nur von denen, „Olli-Kahn-Senat“ genannt, weil er dafür bekannt ist, immer wieder mal auch unhaltbare Urteile zu halten. „So schlechte Urteile können Sie gar nicht schreiben, dass wir die nicht trotzdem halten würden“, wird ein langjähriger Senatsvorsitzender in der aktuellen Printausgabe des SPIEGEL zitiert, wobei allerdings darauf hinwiesen wird, dass der Mann die Authentizität des Zitats bestreitet. Was soll er auch anderes tun?

„Systemfehler“ überschreiben die Autoren Dietmar Hipp und Conny Neumann ihren überaus lesenswerten Beitrag in dem Nachrichtenmagazin und meinen damit Ausfallerscheinungen in der bayerischen Justiz, die dort einfach häufiger vorkämen als anderenorts. Sie erwähnen den „Fall Peggy“, der aktuell Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens ist, weil Vieles dafür spricht, dass dem geistig behinderten Ulvi Kulac, der wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sein Geständnis durch die ermittelnden Polizeibeamten schlichtweg suggeriert wurde. Ähnliches passierte auch im Fall des Bauern Rupp, dessen Ehefrau und Kinder, alle wohl geistig ein wenig zurückgeblieben, sich ihre Geständnisse von den Ermittlern, die unbedingt ihre „Tathergangshypothese“ bestätigt haben wollen, diktieren ließen. Erst als Jahre nach der Verurteilung der angeblichen Täter die insoweit unbeschädigte Leiche des Mordopfers in seinem Fahrzeug aus einem Isar-Stausee gezogen wurde, musste auch dem Dümmsten klar sein, dass die Verurteilten die Leiche nicht in der Küche zerstückelt und den Dobermännern zum Fraß vorgeworfen haben konnten, wie die Justiz rechtskräftig festgestellt hatte. Trotzdem konnte die Wiederaufnahme des Verfahrens mit anschließendem Freispruch . nur gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft erst über das Oberlandesgericht erreicht werden.  Der „Fall Mollath“ lässt natürlich grüßen, und auch der brandaktuelle Fall des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt mit der rechtlich überaus fragwürdigen Beschlagnahme von Kunstwerken im Wert von möglicherweise einer Milliarde Euro zeigt, dass man in Bayern bisweilen besonders forsch zur Sache geht, ohne die Tatsachen und die Rechtslage so richtig durchzuprüfen.

Nicht nur auf „menschlichen Makel“, sondern auch auf „die systematische Schwäche des Rechtsstaats bayerischen Zuschnitts“ seien solche Justizauffälligkeiten zurückzuführen, meinen die Autoren, und wissen sich da in guter Gesellschaft mit zahlreichen anderen Kritikern.

Eine besondere Nähe zwischen bayerischen Staatsanwälten und Richtern wird berichtet, die unter anderem auch darauf zurückzuführen sei, dass Richter in dem südlichen Bundesland im Rahmen einer sogenannten „Pflichtrotation“ ihre Berufslaufbahn bei der Staatsanwaltschaft beginnen und bisweilen später auch wieder dorthin zurückkehren. Allzu kritische Richter sollen nach Insiderangaben schlechte Aussichten auf Beförderung haben, wenn sie später wieder bei der Staatsanwaltschaft landen, und angeblich soll es auch schon vorgekommen sein, dass einem Richter die Beförderung versagt wurde, weil er der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend entgegengekommen sei.  Speziell wird in dem Beitrag die Augsburger Justiz genannt, wo Gericht und Staatsanwaltschaft sich ein Gebäude teilen und besonders eng miteinander verbandelt sind. Ich habe da bekanntlich auch so meine Erfahrungen gemacht und kann ein Lied davon singen. Ein wenig mehr Distanz wäre dem Rechtsstaat sicher förderlich, denke ich.

Auch von Anwälten werde in dem Bundesland Wohlverhalten erwartet. „Wer als Anwalt in Bayern aufmuckt, bekommt schnell auch mal  eine Strafanzeige“, heißt es in dem Beitrag, und auch das kenne ich aus eigener Betroffenheit und habe darüber im strafblog berichtet.

Allein schon für den Beitrag lohnt es, die aktuelle SPIEGEL-Ausgabe zu kaufen.

 

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: Der Wurm im System der bayerischen Justiz und der „Olli-Kahn-Senat“
Schlagworte: