Deutschland: Mehr als 1.500 Tötungsdelikte jährlich, mehr als 200 davon bleiben unaufgeklärt



Veröffentlicht am 16. Juli 2012 von

 

BKA-Dienstmarke, Nummer unkenntlich gemacht, Urheber: Wo st 01

 

Die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte bewegt sich in Deutschland seit Jahren in etwa auf dem gleichen Niveau mit leicht fallender Tendenz. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1.591 Taten registriert, 2010 waren es 1.564 und 2011 noch 1.536, berichtet rp-online unter Bezugnahme auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Von diesen Fällen seien immerhin 630 unaufgeklärt geblieben, das entspricht einer Quote von ca. 13 Prozent.

In rund zwei Drittel aller Fälle hätten die Opfer ihre Mörder gekannt, heißt es weiter. Zumeist seien es Verwandte oder Bekannte gewesen.

Laut BKA gehören DNA-Tests zu den erfolgreichsten Ermittlungsinstrumenten. Das gilt nicht nur für Tötungsdelikte. Seit der Einführung dieser Tests im Jahr 1986 seien mittels „genetischen Fingerabdrucks“ rund 104.000 Spuren zugeordnet worden und hätten zur Tataufklärung eingesetzt werden können. Derzeit umfasst die 1998 angelegte DNA-Analysedatei rund 960.000 Datensätze, monatlich kommen rund 8.000 hinzu.

Anmerkung: Die Statistik zu den Tötungsdelikten umfasst naturgemäß nur die Fälle, die als Straftaten überhaupt erkannt werden. Es gibt Schätzungen von Gerichtsmedizinern, wonach dies nur bei jedem 7. Tötungsgeschehen der Fall ist. Gerade bei alten Menschen werde oft nicht genau hingeschaut und die Hausärzte seien nicht hinreichend geschult, Fremdeinwirkungen zu erkennen. Die ohnehin bettlägerige betagte Erbtante, die morgens tot aufgefunden wird, gibt in der Regel keinen Anlass, an eine unnatürliche Todesursache, wie etwa ein auf das Gesicht gedrücktes Kissen, zu denken. Bisweilen werden allerdings auch ziemlich offensichtliche Todesursachen, wie z.B. Schussverletzungen, schlichtweg übersehen. Wie realistisch die Schätzungen sind weiß ich nicht. Die damit bisweilen verbundene Forderung, grundsätzlich Toten obduzieren zu lassen, liegt naturgemäß im ureigenen Interesse der Gerichtsmediziner. Aber dass eine nicht unerhebliche Dunkelziffer gegeben ist, liegt wohl auf der Hand.

 


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