Die abgespeckte Gynäkologen-Variante bei ALDI-Süd: Kundinnen in den Ausschnitt und unters Röckchen gefilmt



Veröffentlicht am 29. April 2012 von

Im strafblog hatte ich am 17. April über einen Gynäkologen berichtet, der bei Untersuchungen heimlich Intimaufnahmen von Patientinnen gemacht hat. Das war die Hardcore-Version. Eine abgespeckte Variante, die sich in mehreren Filialen von ALDI-Süd abgespielt haben soll, berichtet jetzt handelsblatt.com unter Bezugnahme auf einen SPIEGEL-Beitrag. Danach sollen in etlichen hessischen Geschäften des Discounters an geeigneten Stellen, insbesondere auch an Kühlregalen, Kameras installiert worden sein, mit denen vornehmlich Kundinnen mit kurzen Röcken oder mit ausgeschnittenem Dekolleté gefilmt worden sein sollen, wenn sie sich beim Einkauf nach unten bückten oder sich über die Tiefkühltheke beugten. Mitarbeiter hätten die interessanten Einblicke dann herangezoomt und später die Videos und Fotos auf CD gebrannt. Untereinander seien diese dann ausgetauscht worden.

ALDI will die Vorgänge jetzt untersuchen und gegebenenfalls Konsequezen ziehen, heißt es. Strafbar dürften die Filmaufnahmen – anders als im Fall des Gynäkologen – wohl nicht sein, weil ein ALDI-Einkaufsmarkt anders als ein Untersuchungszimmer beim Arzt kein gegen Einblicke besonders geschützter Raum ist und damit nicht dem Schutzbereich des § 201a des Strafgesetzbuches unterfällt.


Kategorie: Strafblog
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