Die Grenzen der Pressefreiheit – Kachelmann gewinnt auch Berufung gegen „Bild“ und andere



Veröffentlicht am 14. Februar 2012 von

Foto: Mettke

Jörg Kachelmann hat – wie unter anderem bei handelsblatt.com zu lesen ist – auch  in der Berufungsinstanz gegen „Bild“ und zwei weitere Pressemedien gewonnen.

Der Wettermoderator, der im wohl spektakulärsten deutschen Strafprozess des vergangenen Jahres vom Vorwurf der Vergewaltigung einer früheren Freundin freigesprochen worden war, hatte im Zusammenhang mit der Prozessberichterstattung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt, weil reichlich detailliert über einvernehmliche Sexualpraktiken mit der Frau, die nichts mit dem Tatvorwurf zu tun hatten, berichtet worden war. Wie schon zuvor das Kölner Landgericht stellte nun auch das Oberlandesgericht fest, dass die Grenzen der Pressefreiheit durch die Berichterstattung überschritten worden  seien. Zwar seien entsprechende intime Details in  öffentlicher Hauptverhandlung erörtert worden. Gleichwohl hätten diese im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns nicht in der Presse veröffentlicht werden dürfen, weil kein direkter Zusammenhang mit der angeklagten Tat bestanden habe und für den seinerzeitigen Angeklagten  die Unschuldsvermutung gegolten hätte. Entsprechend zurückhaltend und ausgewogen müssten die Medien berichten. Von einer Veröffentlichung in Druckmedien oder im Internet gehe eine andere Wirkung aus als von der bloßen Erörterung in der Hauptverhandlung, meinte das Gericht.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde ausdrücklich zugelassen. Man darf wohl erwarten, dass das Verfahren in die dritte Runde geht.


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