Die Leiche im Osterfeuer – Moderate Strafe für eine ungewöhnliche Bestattungsart und ein bisschen Betrug



Veröffentlicht am 5. Mai 2012 von

 

Osterfeuer, Foto:Lienhard Schulz

In einem strafblog-Beitrag vom 14.3.2012 hatten wir von einem Ehepaar berichtet, dem vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück der Prozess gemacht wurde. Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen sowie gewerbsmäßiger Betrug lautete der Vorwurf, der auf folgendem Sachverhalt beruhte:

Die Angeklagten sollen  im Frühjahr 2008 den kranken Vater der Angeklagten bei sich aufgenommen, ihn jedoch nicht ausreichend versorgt und sich nicht um dessen Medikamenteneinnahme gekümmert haben. Der Zustand des Vaters habe sich deshalb stetig verschlechtert, so dass er mutmaßlich im September 2009 verstorben sei. Damit die mangelnde Pflege niemandem auffällt, soll die Frau den Leichnam ihres Vaters im April 2010 in einem Osterfeuer  verbrannt haben. Und weil die Eheleute finanzielle Probleme hatten, soll die Frau die monatliche Rente ihres Vaters in Höhe von immerhin 1.500,00 € weiter kassiert haben.

Wie spiegel-online berichtet, ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Die 41-jährige Ehefrau wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz muss sie zudem ein Bußgeld von 800 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihrem schwer alkoholkranken Vater täglich mehrere Flaschen Wein hinstellte und zuließ, dass er Schnaps trank. Sie habe ihn damit ruhigstellen wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Zugunsten der Angeklagten wurde wohl berücksichtigt, dass sich die Pflege des Mannes als äußerst schwierig darstellte. Dieser war aggressiv, griff das eingesetzte Pflegepersonal an und vernachlässigte sich. Seine Wohnung sei völlig verschmutzt und eingekotet gewesen, heißt es.

Die Frau hatte nach dem Tod des Vaters insgesamt 13.500 Euro Rente weiterkassiert, was ihr die Verurteilung wegen Betruges einbrachte. Bei der Strafzumessung wurde insoweit aber berücksichtigt, dass sie ihre Tätigkeit als Unternehmensberaterin mit immerhin 8.000 Euro Monatseinkommen eingestellt hatte, um sich um den Vater kümmern zu können.

Gegen den psychisch kranken Ehemann wurde eine Geldbuße von 500 Euro wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz verhängt, wenn ich den SPIEGEL-Beitrag richtig interpretiere. Er hatte dabei geholfen, seinen toten Schwiegervater mit einem Traktor vom Stall zum Osterfeuer zu bringen.

Zum Schluss noch folgendes: Das Gericht ist – wie schon zuvor die Staatsanwaltschaft – zugunsten der Angeklagten davon ausgegangen, dass der Vater der Frau letztlich eines natürlichen Todes gestorben ist. Etwas Anderes ließ sich jedenfalls nicht nachweisen und war auch nicht Gegenstand der Anklage.


Kategorie: Strafblog
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