Saufen bis der Kopf aufschlägt



Veröffentlicht am 7. Mai 2012 von

Frechheit! Der Europäische Gerichtshof gönnt sich einen eigenen Weinkeller im Wert von 70.000 Euro. Das berichtet bild.de unter Berufung auf Recherchen britischer Medien.

Danach sollen im Weinkeller des EuGH in Luxemburg 3729 Flaschen, davon 2920 Rotweine sowie 809 Weißweine lagern, darunter u.a. 23 Flaschen Pomerol „Chateau Bellegrave“ 1998 (Marktwert ca. 7.500 Euro).

strafblog fragt sich jedoch, ob hier nicht der Neid- und Empörungsfaktor Vater des Artikels war.

Betrachten wir das Leben der 27 Richter am EuGH einmal genauer. Der EuGH besteht aus je einem Richter je Mitgliedstaat. Da ist doch die Vereinsamung mangels landsmännischer Kollegen schon vorprogrammiert.

Das Schlimmste: Die Richter werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung eines Expertenausschusses für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt.

Während sich andere Richter im Alter zwischen 50 und 60 so langsam auf den Ruhestand vorbereiten und sich auf Pension und Zeit mit ihren Enkelkindern freuen, müssen die nach Luxemburg Entsandten weitere volle 6 Jahre unter der Richterperücke und den Simultanübersetzungskopfhörern in stundenlangen Sitzungen ausharren, wo es um so interessante Themen geht wie die Subventionspolitik für die Quellmehl-Industrie oder Hinzurechnungsbesteuerung der Gewinne von Tochtergesellschaften im niedrig besteuernden Ausland.

Spätestens jetzt sollten wir erkennen, dass wir bei so bemitleidungswürdigen Umständen nicht mit so harten Maßstäben herangehen und etwas mehr Mitgefühl walten lassen sollten.

Pro Jahr kauft das Gericht laut bild.de Wein für rund 15.000 Euro ein. Er werde in den Speisesälen des Gerichtshofes ausgeschenkt, in denen die 27 Richter essen und Gäste empfangen. Bei einem Durchschnittspreis von 18 Euro je Flasche sind das gerade mal 30 Flaschen pro Richter und Jahr, nicht wirklich viel, wenn da noch andere mittrinken sollen.

Böse Zungen behaupten, dass man erst dann seinen Dienst am EuGH quittieren darf, wenn man bei mindestens zwei Verhandlungen wegen Einschlafens mit dem Kopf auf dem Richtertisch aufschlägt. Der Autor dieses Artikels konnte jedoch mit eigenen Augen beobachten, dass die Richter hier eine sehr ausgefeilte Technik entwickelt haben, den Kopf jeweils kurz vor dem Aufschlagen wieder aufzurichten. Offensichtlich hilft hierbei auch der Gedanke, dass es beim Mittagessen einen schönen Tropfen guten Weines gibt.

Also gönnen wir den Damen und Herren Richtern ihr Gläschen Rotwein und loben wir sie dafür, dass sie durch ihren zurückhaltenden Konsum einen Weinkeller mit einem so exorbitanten Wert aufgebaut haben, der sicherlich durch Wertzuwachs eine ansehnliche stille Reserve der Europäischen Union werden kann. Prost!


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