Die Unschuldsvermutung gilt auch für Neonazis …



Veröffentlicht am 13. Juli 2012 von

…meinte sinngemäß die Vorsitzende einer Schwurgerichtskammer am Landgericht Freiburg, Frau Kleine-Cosack, in ihrer Urteilsbegründung, nachdem sie zuvor gegen das Votum der Staatsanwaltschaft Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags für einen 29-jährigen Rechtsradikalen verkündet hatte. Laut rp-online war der Mann im Oktober 2011 anlässlich einer rechtsextremen Veranstaltung im südbadischen Riegel mit seinem Auto auf linke Aktivisten zugefahren und hatte 3 von ihnen mit dem Fahrzeug erfasst. Einer wurde schwer verletzt.

Nach den Urteilsfeststellungen seien die späteren Opfer vermummt und teils bewaffnet auf den allein in seinem Auto sitzenden Angeklagten zumarschiert, heißt es in dem Beitrag. Dieser sei in Panik geraten, habe sein Fahrzeug gestartet und sei auf die Gruppe zugefahren. Die  hätte mühelos ausweichen können, was sie aber wohl nicht getan hat. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, wird Kleine-Cosack zitiert. Die in der Anklage unterstellte Tötungsabsicht habe sich aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen. Dem Angeklagten wurde eine Entschädigung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann, der während des Prozesses geschwiegen hatte, 3 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Jetzt wird abzuwarten bleiben, ob Revision eingelegt wird.


Kategorie: Strafblog
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