Laut Volksglauben werden mit dem Osterfeuer die bösen Geister vertrieben, auf dass das Saatgut reiche Ernte abwerfe. Dass man auch andere lästige Hinterlassenschaften in einem zünftigen Feuer entsorgen kann, um dann die Ernte einzufahren, zeigt eine Strafsache, die seit Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt wird.
Der 40-jährigen Angeklagten aus Lengerich und ihrem 42-jährigen Ehemann aus Lingen werden schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Die Angeklagten sollen nach einem Bericht bei sueddeutsche.de im Frühjahr 2008 den kranken Vater der Angeklagten bei sich aufgenommen, ihn jedoch nicht ausreichend versorgt und sich nicht um dessen Medikamenteneinnahme gekümmert haben. Der Zustand des Vaters habe sich deshalb stetig verschlechtert, so dass er mutmaßlich im September 2009 verstorben sei.
Damit die mangelnde Pflege niemandem auffällt, soll die Frau den Leichnam ihres Vaters im April 2010 in einem Osterfeuer verbrannt haben. Und weil die Eheleute finanzielle Probleme hatten, soll die Frau die monatliche Rente ihres Vaters in Höhe von immerhin 1.500,00 € weiter kassiert haben, was ihr den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges einbrachte. Ihr mitangeklagter Ehemann soll ihr laut Anklage bei all dem geholfen haben und muss sich wegen Beihilfe verantworten.
Wir werden über den Ausgang des Verfahrens weiter berichten.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Eine Leiche zu viel? Wofür Osterfeuer so alles gut sein können
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