„Unfassbar“ findet es Bild-Reporter Philipp Schmid, dass vier „Sexverbrecher“ das Land Baden-Württemberg vor dem Landgericht Karlsruhe auf insgesamt 415.560 Euro Schmerzensgeld verklagt haben, weil sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach Verbüßung ihrer Haftstrafen und der im Urteil angeordneten Sicherungsverwahrung zu Unrecht zwischen 8 und 12 Jahre in verlängerter Sicherungsverwahrung verbracht haben. Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung habe gegen die Menschenrechte verstoßen, hatte der EuGH 2009 entschieden.
Und weil´s so schön ins Klischee passt, weist Herr Schmid in seinem Beitrag bei bild.de gleich auch noch darauf hin, dass die vier Kläger „feige“ ihre Gesichter hinter Akten verbergen, als die anwesenden Fotografen im Gerichtssaal Fotos machen. Anscheinend findet er es auch unerträglich, dass der Kammervorsitzende, Richter Eberhard Lang (62), die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH als rechtswidrig bezeichnet hat, was wohl zu einer Schadensersatzpflicht des Landes führen dürfte.
Tja, Herr Schmid, so funktioniert eben der Rechtsstaat. Auch rechtskräftig verurteilte Straftäter haben Rechte, sogar Menschenrechte, und die Freiheit ist auch für sie ein hohes Gut. Und dass sie Jahrzehnte nach ihren Taten nicht mehr durch Wiedergabe ihrer Gesichter in der Presse bloßgestellt werden wollen, hat nichts mit Feigheit zu tun, sondern mit ihrem berechtigten Interesse an sozialer Reintegration. Das hat auch etwas mit ihrer Menschwürde zu tun. Ihre Strafen, von denen ich unterstelle, dass sie tat- und schuldangemessen waren, haben sie längst verbüßt. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit der Verfolgung. Da ändert auch ihr Stammtischgefasel nichts dran.
Kategorie: Strafblog
Permalink: So funktioniert der Rechtsstaat, Herr Schmid von der BILD!
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