Immerhin haben gestern mehr als 500 Leser am ansonsten zugriffsarmen Sonntag meinen Beitrag „Mal ehrlich: Wissen Sie, was Buskeismus ist?“ gelesen, davon kamen rund die Hälfte über jurablogs.com. Den Kommentaren entnehme ich, dass es einige begeisterte Anhänger dieser juristischen Nebendisziplin gibt, die bis vor 3 Tagen noch in meinem eigenen Repertoire fehlte. Auch der Erfinder des wissenschaftlichen Buskeismus, Rolf Schälike, hat sich per Kommentar gemeldet und Einiges richtiggestellt. Dadurch habe ich erfahren, dass auch ein überzeugter Buskeist nicht immer vor Gericht obsiegt und dass man sich den Buskeismus erst mal leisten können muss. Rund 250.000 Euro hat Herr Schälike nach eigenem Bekunden nämlich seit 2005 an Anwalts- und Gerichtskosten verbraten, wovon er nur 100.000 Euro aufgrund gewonnener Verfahren erstattet bekam. Macht unterm Strich rund 150.000 Miese. Umgerechnet auf den Monat sind das etwa 2.000 Euro, andere Ausgaben und die ganze aufgewendete Zeit nicht eingerechnet. Und der Rolf hat auch nicht nur gewonnen. Bei etwa 200 geführten Verfahren hat er 113 Mal gewonnen, teilt er mit, die Siege sind bei www.buskeismus.de alle fein säuberlich aufgelistet. rund 50 Verfahren seien noch offen.
Wie schreibt Rolf Schälike doch:
„Das sollte jeder wissen, der sich in diesem juristischen Sumpf begibt, versucht Wissenschaft und Kunst auf eigene Kosten zu betreiben, und meint, etwas bewegen und dem Gerechtigkeitsbegriff Vorschub leisten zu können. Ohne Moneten ist man im heutigen Herrschaftssystem mit derer Justiz auf der Verlierseite.“
Damit schließe ich für´s Erste meine Beiträge zum Buskeismus, damit nicht noch der Eindruck entsteht, der strafblog sei jetzt auch eine Buskeismus-Seite.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Eine Viertelmillion Euro: Buskeismus muss man sich erst mal leisten können
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