Ekstase, Rausch oder bloße Habgier? Tod beim Fesselsex wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet



Veröffentlicht am 9. September 2012 von

 

 Foto: © Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

Dass der Mann seine Partnerin beim Sex mit Handschellen ans Bett gefesselt hat, war bei den Beiden nach den Feststellungen des Landgerichts Trier eine übliche Praxis. Weniger üblich und vielmehr einmalig war aber, dass der 34-jährige arbeitslose Koch die wehrlose Frau dann mit beiden Händen würgte, sie mit einem Kabel strangulierte und zweimal mit dem Messer auf sie einstach, wodurch sie zu Tode kam. Der Mann hat vor Gericht gestanden, die 27-Jährige getötet zu haben, ist bei spiegel-online nachzulesen. Er habe allerdings keine Erinnerung an die Tat, weil er wegen des Konsums von Kräuterdrogen in Trance gehandelt habe, fügte der Angekagte hinzu.

Das wiederum hat ihm das Gericht offensichtlich nicht geglaubt und den Mann deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Heimtückisch und aus Habgier habe er die aus dem sächsischen Görlitz stammende Altenpflegerin getötet, stellte die Strafkammer fest. Dabei spielte auch eine Rolle, dass der Täter unmittelbar nach dem Tötungsgeschehen im rheinland-pfälzischen Kinderbeuren zum Geldautomaten gegangen war und mit der Kontokarte der Frau 3000 Euro von der Konto abgehoben hatte. Das passte nach Auffassung des Gerichts wohl nicht ganz zu der Behauptung, er habe in Trance gehandelt.

Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Jetzt muss sich der Mann überlegen, ob er in Revision geht.


Kategorie: Strafblog
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