Ende in Sicht: Verteidigung beantragt Freispruch für zwei Piraten



Veröffentlicht am 23. September 2012 von

 

Die Waage der Gerechtigkeit? Wandskulptur im Hambuger Strafjustizgebäude

Es sieht in der Tat so aus, als würde das Hamburger Piratenverfahren demnächst zu Ende gehen. Wenn nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommt, dann wird am 15. oder am 17. Oktober das Urteil verkündet werden. Zuvor sind noch 5 Verteidigerplädoyers zu hören, darunter auch das meines Co-Verteidigers Markus Blumenstein und meines. Dann folgt noch das letzte Wort der Angeklagten, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht. Und die wird – selbst wenn schon Vorberatungen stattgefunden haben sollten – sicher ein paar Tage in Anspruch nehmen, die Kammer wird´s mit der gewohnten Sorgfalt machen. Was dabei heraus kommt, werden wir dann sehen.

Am vergangenen Mittwoch haben zunächst die Kollegin Gabriele Heinecke und der Kollege Arne Timmermann plädiert. Die beiden Hamburger Strafverteidiger hatten keine leichte Ausgangslage, hatte die Staatsanwaltschaft für ihren Mandanten als angeblichen Anführer der Gruppe doch mit 12 Jahren die höchste Einzelstrafe beantragt. Timmermann sprach von einem in vieler Hinsicht „ungerechten Prozess“ und einem „wahnwitzigen Strafantrag“ der Staatsanwaltschaft, die sich in ihrem Plädoyer dankenswerter Weise zu ihrem Desintersse an den Ursachen der Piraterie bekannt habe. Rechtsanwältin Heinecke stellte die Zuständigkeit der Kammer für das Verfahren in Frage. Es sei nicht nachzuvollziehen, wieso deutsches Recht für Bürger aus einem „failed state“ gelten sollte, in dem es keine staatlichen Strukturen, keine allgemein akzeptierte Rechtsordnung und keine legitime Justiz gebe.

Beide Verteidiger kritisierten das Gericht, welches „schablonenhaft“ alle Beweisanträge, die sich auf eine Entlastung ihres Mandanten bezogen, zurückgewiesen habe. Ihr Mandant hatte sich dahingehend eingelassen, er sei unter Zwang für den Piraterieakt rekrutiert worden, weil er fließend Englisch spreche und ein Dolmetscher benötigt worden sei. Die Behauptung des Mitangeklagten Khalief D., er sei der Anführer der Gruppe gewesen, hatte er zurückgewiesen und Khalief D. seinerseits als den Anführer bezeichnet. Folgerichtig beantragte die Verteidigung in erster Linie Freispruch. Für den – wohl erwarteten – Fall, dass die Kammer zu einer Verurteilung komme, sei jedenfalls von einem minderschweren Fall auszugehen. Jedenfalls nämlich habe ihr Mandant sich in einer notstandsähnlichenSituation befunden. Das wichtigste Gesetz in Somalia heiße „Überleben“, dem sei alles Handeln untergeordnet. Das müsse sich auch auf das Maß der Schuld auswirken. Eine etwaige Strafe müsse daher drastisch niedriger ausfallen, als die Staatsanwaltschaft dies beantragt habe.

Die Dortmunder Anwälte Andrea Ruschmeier und Michael Budde beantragten für ihren Mandanten ebenfalls in erster Linie Freispruch. Der habe sich unwiderlegt dahingehend eingelassen, er sei betrunken gemacht worden und erst an Bord der Dhau, die als „Mutterschiff“ für den Piraterieakt eingesetzt wurde, wieder wach geworden. Er wisse nicht, wie er dorthin gekommen sei. Es sei zwar richtig, dass er sich an Bord frei bewegen konnte und auch nicht mit Waffen bedroht worden sei. Aber auf hoher See hätte er ja auch keinerlei Möglichkeit zur Flucht gehabt. Und jeder Versuch, etwa über ein Handy der Mitangeklagten Hilfe zu rufen, sei aufgrund der dortigen Verhältnisse aussichtslos gewesen. Ihm sei gesprächsweise unmissverständlich klar gemacht worden, dass er getötet würde, wenn er sich widersetze. Das habe er auch ernst genommen. Der Einzige, der ihn belastet habe, sei der Mitangeklagte Khalief D., der sich als Kronzeuge gegen alle Angeklagten geriert habe. Der habe jedoch gelogen, was durch einen Hilfsbeweisantrag unter Beweis gestellt werde. Khalief D. habe nämlich angegeben, er sei zum ersten Mal bei einem Piraterieakt dabeigewesen, und zwar (ebenfalls) als Dolmetscher. Tatsächlich sei er aber jedenfalls auch an der Kaperung eines griechischen Frachters im Jahr 2009 beteiligt gewesen, was ein dem Gericht namentlich und mit Anschrift bekannter rumänischer Seemann bezeugen werde. Ansonsten sei auch bei ihrem Mandanten ein minderschwerer Fall anzunehmen, was eine massiv niedrigere Strafe rechtfertige.

Am kommenden Donnerstag um 9:00 Uhr geht es weiter auf Saal 337 im Hamburger Strafjustizgebäude am Sievekingplatz.

 

 

 


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