Er 46, Lehrer, verliebt – Sie 14, Schülerin, auch verliebt – Bewährungstrafe mit Bedenken



Veröffentlicht am 14. April 2012 von

Schulunterricht im 18. Jahrhundert, Wikipedia Commons

Dass Sex zwischen Lehrern und Schülern eine Menge Probleme mit sich bringen  und sowohl moralische als auch strafrechtliche Bedenken produzieren kann, ist eine Binsenweisheit. Dass Lehrer und Schüler Menschen mit Gefühlen und gelegentlichen Verwirrungen und Verirrungen sind …auch. Ein 46-jähriger Pädagoge, der wegen seines Verhaltens vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen hat, ist jetzt von einem Hamburger Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Wie abendblatt.de berichtet, waren sich der verheiratete Familienvater und seine damals 14-jährige Schülerin durch einen Facebook-Chat näher gekommen, der bis zu drei Stunden täglich gedauert haben soll. Er habe sie „Liebling“ genannt, sie habe ihn konsequent weiter gesiezt, um sich im Unterricht nicht zu verplappern. Es sei zu Treffen außerhalb der Schule gekommen, für den ersten Sex habe der Biologielehrer eine Ferienwohnung angemietet. Nachdem das Verhältnis aufgeflogen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen eingeleitet worden war, soll der Lehrer die Schülerin aufgefordert haben, das Verhältnis per email zu leugnen, um ihn zu entlasten. Aus Liebe habe die Schülerin das auch getan. Der Fake flog auf und der Mann wanderte wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft.

Auch wenn er zum Zeitpunkt der Affäre Eheprobleme gehabt habe, Schüler der eigenen Schule seien tabu, mahnte der Richter den Pädagogen, dessen Tochter etwas älter als seine Ex-Geliebte ist. Und anders als in einem Fall, in dem das OLG Koblenz vor kurzem einen Vertretungslehrer, der ebenfalls Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt hatte, freigesprochen hatte, liege vorliegend eindeutig ein Obhutsverhältnis vor, welches die Schülerin zur Schutzbefohlenen in Sinne des § 174 StGB gemacht habe.

Wohl unter Zurückstellung von Bedenken und sicher auch im Hinblick auf die erlittene Untersuchungshaft erfolgte die Verurteilung zu der Bewährungsstrafe. Mehr als 2 Jahre hätten es ja nicht sein dürfen.

 


Kategorie: Strafblog
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