Erotische Massagen kein Kündigungsgrund



Veröffentlicht am 2. Februar 2012 von

Einem Beitrag in bild.de zufolge hat das Amtsgericht Wiesbaden in einem Mietrechtsstreit entschieden, dass der Betrieb eines erotischen Massagestudios in einer Wohnung auch gegen den ausdrücklichen Willen des Vermieters geduldet werden müsse. Prostitution sei weder strafbar noch per se sittenwidrig.  Die Hauseigentümer hatten geklagt, weil sie befürchten, dass der Wert ihrer Immobilie – offensichtlich ein Mehrfamilienhaus – durch den Betrieb des Erotikstudios sinken könne.


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