Festnahme. Wer Steuerdaten verrät, muss mit Gefängnis rechnen, jedenfalls in der Schweiz



Veröffentlicht am 27. August 2012 von

Objekte der Begierde

Während sich Bundesfinanzminister Schäuble und SPD-geführte Bundesländer durchaus nicht darüber einig sind, ob auch weiterhin sogenannte Steuer-CDs aus der Schweiz, die Kontodaten von deutschen Kunden enthalten und in aller Regel auf strafbare Weise kopiert worden sind, angekauft werden sollen, gehen die Schweizer Behörden gegen die Datendiebe und auch gegen die Datenhehler vor. Laut bild.de wurde gestern in Zürich ein Mitarbeiter der Privatbank Julius Bär festgenommen, der gestohlene Kundendaten an nordrhein-westfälische Steuerfahnder verkauft haben soll. Der Diebstahl sei „durch verschärfte Kontrollen und eine umfangreiche interne Untersuchung“festgestellt worden. In welchem Umfang Kundendaten weitergegeben wurden, teilte das Bankhaus nicht mit. Der inzwischen entlassene Mitarbeiter sei Alleintäter gewesen.

Nach einem politisch umstrittenen und noch nicht ratifizierten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll der aktive Ankauf von Steuer-CDs zukünfitig verboten sein. Auch  sollen nach dessen Inkrafttreten alle Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Kauf von CDs in der Schweiz eingestellt werden. Insbesondere Nordrhein-Westfalen bemüht sich intensiv darum, vor einer etwaigen Ratifizierung noch möglichst viele Daten anzukaufen. Mindestens 3 CDs wurden in 2012 für jeweils siebenstellige Beträge erworben. Die Berichterstattung hierüber hat zu tausenden von Selbstanzeigen geführt.

Im Gegenzug hat die Schweiz wegen des Verdachts zur Beihilfe von Wirtschaftsspionage sowie wegen Verstoßes gegen das Schweizer Bankgeheimnis nach  Artikel 47 BankG einen nationalen Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen, darunter auch den Leiter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Wuppertal, erlassen, die beim Kauf einer CD 2010 beteiligt waren. Sie werden verdächtigt, „Aufträge zum Ausspionieren der Großbank Credit Suisse“ erteilt zu haben.Ein an die deutschen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen ist ist insoweit allerdings auf taube Ohren gestoßen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung für zulässig erklärt. Es komme nicht darauf an, ob die Daten illegal kopiert wurden und ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).

Der Staat als Hehler …. irgendwie gefällt mir das nicht.

 

 

 


Kategorie: Strafblog
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