Haftstrafe für den Kammerdiener des Papstes – falls Benedikt XVI. ihn nicht begnadigt



Veröffentlicht am 6. Oktober 2012 von

Petersdom, Foto: Wolfgang Stuck

Zu eineinhalb Jahren Haft wegen Diebstahls ist der Kammerdiener des Papstes, Paolo Gabriele, heute vom Strafgericht des Vatikans in der sogenannten „Vatileaks-Affäre“ verurteilt worden. Wie bei rp-online nachzulesen ist, hatte der Staatsanwalt für den untreuen ehemaligen Vertrauten Benedikts 3 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Gabriele hatte nach diversen Presseberichten zahllose Schriftstücke des Vatikans und etliche  wertvolle Bücher, einen Scheck über 100.000 Euro und auch einen Klumpen Gold entwendet und bei sich zuhause versteckt. Einige Unterlagen hatte er an die Presse weitergegeben. Durch ein Enthüllungsbuch war die Affäre publik geworden. Ich hatte im strafblog darüber berichtet.

Entgegen manchen Verdächtigungen, wonach Gabriele Mittäter und zumindest Unterstützer im Vatikan gehabt haben soll, stellte das Gericht fest, dass der 46-jährige Familienvater durchaus allein gehandelt haben könnte, auch wenn er ein leicht beeinflussbarer Mensch sei. Er sei vollkommen zurechnungsfähig und habe auch gewusst, was er tat. Staatsanwalt Picardi hatte dem Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt. Gabriele hatte zuvor gesagt, er fühle sich nicht als Dieb und habe aus Liebe zur Kirche gehandelt. Seine Verteidigerin hatte geltend gemacht, dass ihr Mandant nichts gestohlen, sondern sich die Sachen nur zu Unrecht angeeignet habe. Was sie mit diesem feinsinnigen Unterschied meinte, wird nicht berichtet. Gabriele habe Missstände in der Kirche gesehen und sei davon zu seinen Taten getrieben worden, hatte die Anwältin noch gesagt und  gemeint, die für Diebstahl vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von 3 Tagen reiche aus.

Jetzt bleibt abzuwarten, ob Benedikt den Mann, der ihm jahrelang nahe gekommen ist wie kaum ein Zweiter, begnadigt. Immerhin hat Gabriele  ja Frau und 3 Kinder, die vielleicht auf die Barmherzigkeit des Pontifex zählen.

 

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: Haftstrafe für den Kammerdiener des Papstes – falls Benedikt XVI. ihn nicht begnadigt
Schlagworte: