Im Rahmen eines Kommentars zu einem früheren strafblog-Beitrag hat mir Hans Olo einen Dialog zwischen einem Gerichtsmediziner und einem Rechtsanwalt übermittelt, den ich hier – an einer Stelle leicht abgewandelt – wiedergebe:
Anwalt: “Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Haben Sie den Blutdruck gemessen?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Haben Sie die Atmung geprüft?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?”
Arzt: “Nein.”
Anwalt: “Wie können Sie so sicher sein, Doktor?”
Arzt: “Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.”
Anwalt: “Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?”
Arzt: „Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt arbeitete.”
(Hans Olo hatte in der letzten Zeile statt „Anwalt“ „Staatsanwalt“ geschrieben, aber das dürfte wohl ein Versehen gewesen sein. Außerdem: Hirnlose Staatsanwälte, die gibt´s doch gar nicht…)
Kategorie: Strafblog
Permalink: Hirnloser Anwalt leistet noch ganze Arbeit
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