IT-Recht: Vorwort



Veröffentlicht am 16. März 2015 von

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Als ich es mir gestern Abend auf meiner Couch gemütlich machte, hatte ich mich schon den ganzen Tag auf ein oder zwei Folgen meiner neuen Lieblingsserie „House of Cards“ gefreut. Die Hauptfigur ist der in der ersten Staffel noch Abgeordneter des Repräsentanten­hauses Francis Underwood aus Washington, der – wie man schon innerhalb der ersten fünf Minuten der Pilotfolge merkt – in keiner Weise davor zu­rückschreckt, sich zu nehmen, was er benötigt, um die Karriereleiter möglichst schnell und ohne unnötige Komplikationen Stufe um Stufe zu erklimmen. Hierfür geht er – und das nicht nur einmal – über Leichen. Gespielt wird Underwood herausragend von Kevin Speacy, der nicht müde wird, mit einer bestechenden Süffisanz in die Kamera zu spre­chen, um den Zuschauer an seinen ehrgei­zigen und teilweise doch abtrünnigen Gedanken zum Thema Wirtschaft und Politik teilha­ben zu lassen. Zur Seite steht ihm seine nicht minder karrieregeile Ehefrau Claire Under­wood, gespielt von Robin Right, die ihren Ehemann stets unterstützt. Beide bilden ein skrupelloses Team, welches den absoluten Einfluss und die Macht im Weißen Haus an­strebt.

In der gestrigen Folge war ein einflussreicher Redakteur einer großen washingtoner Ta­geszeitung Underwood auf die Schliche gekommen. Er hatte recherchiert, dass Under­wood eine Journalistin, die kompromittierendes Material zu Underwood besaß, ermordet hatte. Der Redakteur sucht daraufhin einen hochkarätigen Hacker, der die Computer von Underwood illegal durchforsten soll, um weitere Beweise für den Mord zu sichern. Under­wood, der längst Wind von der Sache bekommen hat, spielt dem Redakteur einen für ihn arbeitenden Hacker zu, der – sozusagen- als Doppelagent den Redakteur ans Messer lie­fern soll. Der Coup gelingt, und der Redakteur wird bei dem von dem Hacker eingestielten Versuch, einen Spionage-Stick an Underwoods Server zu installieren, erwischt und wegen Cyberkriminalität verhaftet. Ein Spy-versus-Spy – Beispiel für das, was man landläufig mit Cyberkriminalität verbindet.

Was aber genau verstehen wir unter Cyberkriminalität?
Der Bereich Cyberkriminalität umfasst die beiden Rubriken der Computerkriminalität und der Internetkriminalität. Unter dem Zweig Computerkriminalität werden in Deutschland Straftaten eingeordnet, bei denen ausschließlich ein Rechner ohne die Inanspruchnahme des Internets verwendet wird. Formen der Computerkriminalität können dabei die Compu­tersabotage, der Computerbetrug, die Computerspionage, die Softwarepiraterie oder der Computermissbrauch sein.

Die Bezeichnung Internetkriminalität schließt anders als die Computerkriminalität Strafta­ten ein, die mit den Methoden, Techniken und Möglichkeiten des Internets began­gen werden oder auf dem Netz beruhen. Die Internetkriminalität bildet den Schwerpunkt im Bereich der Cyberkriminalität, da mittlerweile nahezu jede Straftat im Bereich der Cyberkriminalität mit Hilfe des Internets begangen wird.

Bei vielen Ausprägungen von Computer- und Internetkriminalität geht es schwerpunktmä­ßig darum, hochsensible Daten zu erlangen, um diese nicht autorisiert zu nutzen. Andere Aktivitäten dagegen zielen darauf ab, in die Privatsphäre einer möglichst großen Anzahl von Usern einzudringen. Eine weitere die Strafbarkeit begründende Ausprägung ist die Verbreitung pornographischer Schriften im Internet.

Die Cyberkriminalität stellt den Gesetzgeber seit jeher vor spezifische Herausforderungen. Auch für speziell ausgebildete Experten ist es mitunter kein Leichtes, anonymisierte Ver­läufe im Internet, die auf die Begehung von Straftaten abzielen, nachzuverfolgen und schließlich aufzudecken, so dass am Ende die Namen der Täter stehen. Zwar gibt es im deutschen Strafrecht bereits bewährte Straftatbestände und Regelungen, die eine Vielzahl der begangenen Taten in rechtlicher Hinsicht unter Strafe stellen. Es ist jedoch aufgrund des ständigen technischen Fortschritts eine immerwährende Bewegung in diesem Bereich feststellbar. Und diese erfordert stets entsprechende, neue Reaktionen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

Eine spannende, aktuell hoch interessante rechtliche Sparte, die die Entwicklung des deutschen Strafrechts zukünftig entscheidend mitprägen wird.

In meinen folgenden Beiträgen werde ich mich näher mit der Computer- und Internetkriminalität befassen und hoffe auf Ihr Interesse.

 

Rechtsanwältin Kerstin Reiß, Mönchengladbach


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