Kein Scherz: Staatsanwaltschaft beantragt mehr als sieben Jahre Haft für´s Klavierspielen



Veröffentlicht am 14. November 2013 von

KlavierDas Strafprozessrecht innerhalb der europäischen Union ist reichlich unterschiedlich. In Spanien ist es beispielsweise so, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift gleich auch schon ihren Strafantrag formuliert, obwohl die Schuld und deren genauer Umfang  ja erst noch erwiesen werden muss. Für die Verteidigung hat das immerhin den Vorteil, frühzeitig  zu wissen, in welche Richtung die Anklagebehörde marschiert, anderseits dürfte es für die Strafverfolger gar nicht so leicht sein, im Prozess von ihren Ursprungsvorstellungen wieder abzurücken.

Für landesweite Verwunderung hat in dem Pyrenäenstaat ein Strafantrag gesorgt, den die Staatsanwaltschaft gegen eine 28-jährige Pianistin vor dem Landgericht Girona gestellt hat. Satte 7 1/2 Jahre soll die Musikerin in Haft, weil sie über Jahre hinweg eine Nachbarin in dem Örtchen Puigcerdá mit ihrem Geklimpere gestört haben soll. Und weil ihre Eltern die lärmenden Aktivitäten ihrer Tocher gefördert haben, sollen sie für dieselbe Zeit gleich mit ins Gefängnis wandern, wie spiegel-online berichtet.

Sie leide wegen des exzessiven Klavierspiels an Schlafstörungen, Angstzuständen und Panikattacken, macht die Nachbarin geltend, an 5 Tagen in der Woche sei sie jeweils 8 Stunden lang von den Tönen des Tasteninstruments malträtiert worden. Als völlig überzogen hat die Verteidigung den Strafantrag der Staatsanwaltschaft bezeichnet, zumal auch die Angaben der Nachbarin nicht zuträfen. Die Zeitangaben seien übertrieben, zeitweise habe ihre Mandantin während des Tatzeitraums in Manresa und Barcelona studiert und sei kaum zuhause gewesen. Außerdem hätten ihre Eltern das Klavierzimmer mit Schallschutz ausgestattet.

Ich kann mir erst eine Meinung zu dem Fall machen, wenn ich weiß, welche Art von Musik die junge Frau bevorzugt hat. Mozart oder Klopstock, das kann schon ein Unterschied sein….


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