3 1/2 Jahre Freiheitsstrafe für den Foto-Gynäkologen



Veröffentlicht am 12. November 2013 von

Ich weiß, die Gazetten sind heute voll davon, aber weil ich in der Vergangenheit schon mehrfach im strafblog über den wunderlichen Fall des Gynäkologen aus Schifferstadt berichtet habe, der heimlich mehr als 30.000 Fotos und etliche Videos von den intimsten Stellen seiner Patientinnen aufgenommen und akribisch in seiner Privatsammlung archiviert hat, will ich auch kurz über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Zu 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht Frankenthal den Mediziner gestern verurteilt, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches in 1484 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs in 3 Fällen, weil er ohne medizinische Notwendigkeit an den Geschlechtsorganen seiner Patientinnen manipuliert habe, um sich selbst zu erregen. Die Staatsanwaltschaft hatte 4 Jahre Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot beantragt, die Verteidigung hielt eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend.  Immerhin habe der Arzt ein Geständnis abgelegt und sich bei den betroffenen Frauen entschuldigt. Auch habe er den Frauen keine Schmerzen zugefügt und die Bilder nicht weiterverbreitet.

Viele der Frauen, von denen sich etliche dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen haben, sind nach Angaben ihrer Anwälte traumatisiert. Einige wollen nie mehr zum Gynäkologen gehen oder sich jedenfalls nur noch von Frauen behandeln lassen. Ich kann mir vorstellen, dass die psychischen Folgen für manche Betroffenen deutlich schwerer wiegen als die Zufügung von körperlichem Schmerz.

Mehr als 1.000 Schmerzensgeldklagen sind gegen den Arzt anhängig, der schon einige Zahlungen geleistet haben soll. Beruflich, wirtschaftlich und  gesellschaftlich dürfte er ruiniert sein, das wiegt vielleicht auf Dauer schwerer als die Haftstrafe. Als Frauenarzt werde er auch ohne Berufsverbot nie mehr arbeiten, soll der Mann geäußert haben.


Kategorie: Strafblog
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